Keine Lockerung des Beichtgeheimnisses bei Kindsmissbrauch

Priester, denen sexuelle Übergriffe auf Kinder gebeichtet werden, sollen die Täter nicht der Polizei melden müssen. Der Nationalrat hat es am Mittwoch abgelehnt, das Beichtgeheimnis für solche Fälle aufzuheben.

Ein Priester nimmt die Beichte ab: Das Beichtgeheimnis soll auch bei Kindsmissbrauch bleiben (Symbolbild) (Bild: sda)

Priester, denen sexuelle Übergriffe auf Kinder gebeichtet werden, sollen die Täter nicht der Polizei melden müssen. Der Nationalrat hat es am Mittwoch abgelehnt, das Beichtgeheimnis für solche Fälle aufzuheben.

Mit 121 zu 47 Stimmen bei 5 Enthaltungen lehnte er eine parlamentarische Initiative von Carlo Sommaruga (SP/GE) ab. Dieser forderte, Angriffe auf die sexuelle Freiheit Unmündiger nicht länger durch das Berufsgeheimnis von Geistlichen zu schützen.

Die Mehrheit des Nationalrats erachtet es jedoch als problematisch, die Aufhbeung des Beichtgeheimnisses nur auf pädophile Straftaten zu beschränken. Die Entbindung vom Berufsgeheimnis müsste konsequenterweise auch für andere Verbrechen – etwa Mord – gelten.

Kritisiert wurde auch, dass das Berufsgeheimnis nur für Priester gelockert werden sollte. Es sei nicht verständlich, dass Ärzte in Fällen von Kindsmissbrauch weiterhin dem Beufsgeheimnis unterstellt sein sollten, Geistliche dagegen nicht.

Laut Carlo Sommaruga sollte die Aufhebung des Beichtgeheimnis nur auf sexuellen Missbrauch von Unmündigen beschränkt werden, weil diese Fälle oft nicht entdeckt würden, da die Opfer das Erlittene für sich behielten. Im Gegensatz etwa zum Mord, wo eine Leiche die Ermittlungen der Polizei auslösten, gebe es für die Gerichte keinen Hinweis auf eine Tat.

Dass das Berufsgeheimnis nur für Geistliche aufgehoben werden sollte, begründete Sommaruga mit den Vorkommnissen der letzten Jahrzehnte in der römisch-katholischen Kirche. Leider habe sich gezeigt, dass katholische Geistliche systematisch durch ihre Vorgesetzten geschützt worden seien. Dieses „Schweigesystem“ müsse gebrochen werden.

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