Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Vereins «Agglo Basel» teilweise gutgeheissen. Somit unterliegen die Mitgliederbeiträge des Vereins, der sich um eine nachhaltige Raumentwicklung bemüht, nicht der Mehrwertsteuer.
Mitglieder des privatrechtlich organisierten Vereins sind die Nordwestschweizer Kantone Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn sowie Deutschland und Frankreich.
Aufgaben des Vereins sind Agglomerationsprogramme im trinationalen Raum, die Vertretung derselben gegenüber dem Bund und die entsprechende Öffentlichkeitsarbeit.
Das Bundesverwaltungsgericht hält in seinem am Donnerstag veröffentlichten Entscheid fest, dass der Verein gemäss einer Ausnahmeregelung des Mehrwertsteuergesetzes für nichtgewinnstrebige Einrichtungen nicht der Mehrwertsteuer unterliegt.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung war davon ausgegangen, dass die Mitglieder für die erbrachten Beiträge eine konkrete Leistung erhalten. Ein solches Leistungsaustauschverhältnis ist eine grundsätzliche Bedingung dafür, dass überhaupt eine Mehrwertsteuer geschuldet ist. (A-4118/2015 vom 10.11.2015)