Zweimal lebenslänglich wegen Mordes hat am Dienstag die Staatsanwaltschaft vor dem Strafgericht Genf im Falle einer 39-jährigen Ehefrau und eines mutmasslichen Killers gefordert. Dieser soll im Auftrag der Frau deren schlafenden Ehemann im November 2008 mit zwei Kopfschüssen getötet haben.
Neben der Ehefrau und dem mutmasslichen Auftragsmörder sitzen auch die Mutter der Frau und ein Pferdehändler auf der Anklagebank. Diesem wird vorgeworfen, den beiden Frauen den Killer vermittelt zu haben. Der damals 44-jährige Elektromonteur soll sich für 50’000 Franken bereit erklärt haben, den Ehemann zu töten.
Staatsanwältin Anne-Laure Huber sprach am Dienstag von einer „monströsen Tat“. Sie verlangte für die beiden Hauptangeklagten eine Verurteilung wegen Mordes und für die Mutter und den Pferdehändler einen Schuldspruch wegen Anstiftung zu Mord.
Den vier Angeklagten sollen zudem keinerlei mildernde Umstände zugestanden werden. Die Frau habe aus reiner Habgier beschlossen, ihren Ehemann töten zu lassen. Am nächsten Morgen habe sie sich „wie ein Aasgeier auf das Erbe“ gestürzt, sagte die Staatsanwältin.
Sollte das Gericht dem Antrag folgen, könnte die Strafe bis auf lebenslänglich lauten. Der Prozess dauert noch bis Ende Woche.