Keine Nachzählung der RTVG-Abstimmung

Die Baselbieter Stimmrechtsbeschwerde gegen die RTVG-Abstimmung hatte keine Chance: Die Regierung tritt nicht darauf ein und begründet das mit einem Entscheid des Bundesgerichts.

Bei der Abstimmung über das RTVG machten nur wenige Stimmen den Unterschied aus. Nachgezählt werden soll aber nicht (Archiv). (Bild: sda)

Die Baselbieter Stimmrechtsbeschwerde gegen die RTVG-Abstimmung hatte keine Chance: Die Regierung tritt nicht darauf ein und begründet das mit einem Entscheid des Bundesgerichts.

Das Ergebnis der RTVG-Abstimmung war denkbar knapp: National gaben nur wenige tausend Stimmen den Ausschlag für das Ja. Ein Baselbieter zweifelte an der Richtigkeit der Auszählung in seinem Kanton und reichte kurz darauf eine Stimmrechtsbeschwerde ein. Nachgezählt wird aber nicht. Die Baselbieter Regierung hat nun entschieden, auf die Beschwerde gar nicht erst einzutreten.

Die bei der kantonalen Landeskanzlei eingereichte Beschwerde hatte gefordert, das Resultat der Abstimmung über das Radio- und TV-Gesetz vom 14. Juni 2015 müsse landesweit überprüft werden. Es war nach Auskunft der Landeskanzlei eine Einzelperson, die die Beschwerde eingereicht hatte. 

Medienabgabe für alle

Die Baselbieter Regierung begründet ihr Nichteintreten mit einem Bundesgerichtsentscheid, wonach eine Kantonsregierung nicht die Kompetenz habe, Rechtsbegehren zu beurteilen, die auf Massnahmen zielen, die ausserhalb ihres Kantons wirken würden.

Das neue Gesetz war äusserst knapp mit nur 0,16 Prozent oder 3174 Stimmen Unterschied angenommen worden. Im Baselbiet war das Ergebnis deutlich klarer: 45,8 Prozent Ja- standen 54,2 Prozent Nein-Stimmen gegenüber; die Differenz betrug 6658 Stimmen. Künftig werden alle Schweizer Haushalte mit einer Medienabgabe von 400 Franken belastet. Ebenfalls neu berappen Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 500’000 Franken eine Abgabe.

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