Keine Personenfreizügigkeit für Kroatien

Marschhalt im Ratifizierungsprozess über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit mit Kroatien: Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat die kroatische Aussenministerin darüber informiert, dass nach der Abstimmung vom vergangenen Sonntag das entsprechende Protokoll in der derzeitigen Form nicht unterzeichnet werden kann.

Bundesrätin Simonetta Sommaruga vor den Medien (Archiv) (Bild: sda)

Marschhalt im Ratifizierungsprozess über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit mit Kroatien: Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat die kroatische Aussenministerin darüber informiert, dass nach der Abstimmung vom vergangenen Sonntag das entsprechende Protokoll in der derzeitigen Form nicht unterzeichnet werden kann.

Die Justizministerin informierte die kroatische Aussenministerin Vesna Pusic in einem persönlichen Telefongespräch, wie EJPD-Sprecher Philipp Schwander am Samstag der Nachrichtenagentur sda sagte. Im Gespräch ging es um die Folgen der Zuwanderungsinitiative sowie über die nächsten konkreten Schritte.

Laut Schwander hat Bundesrätin Sommaruga der Ministerin unter anderem erläutert, dass eine neue Verfassungsbestimmung direkt anwendbar sei, wonach keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden dürften, die gegen den neuen Verfassungsartikel verstiessen.

Da das Protokoll zur Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf Kroatien nach zehn Jahren die volle Freizügigkeit vorsehe, könne es in der derzeitigen Form nicht unterzeichnet werden. Der Bundesrat prüfe nun Lösungen, die Kroatien nicht diskriminierten.

Pusic habe die Informationen zur Kenntnis genommen, sagte Schwander. Sommaruga habe mit ihr weiteren engen und direkten Kontakt vereinbart.

Drängende Kroatien-Frage

Als der Bundesrat am vergangenen Mittwoch die Öffentlichkeit über die Schritte hin zur Umsetzung des neuen Zuwanderungssystems informierte, war noch offen, ob das fertig verhandelte Protokoll für die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit mit Kroatien nach Annahme der Initiative überhaupt noch unterzeichnet werden kann.

In der Medienmitteilung hiess es, dass das EJPD klären werde, «ob das Abkommen über die Erweiterung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien im Rahmen einer Neuverhandlung des Freizügigkeitsabkommens oder vorgängig geregelt werden soll».

Der Bundesrat beauftragte Justizministerin Sommaruga, in der Angelegenheit direkt mit der EU-Kommission Kontakt aufzunehmen. Nach Telefongesprächen mit EU-Ratspräsident Evangelos Venizelos und EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström liegt nun eine Antwort auf dem Tisch. Ob sie direkte Konsequenzen hat und wenn ja, welche, ist angesichts der zahlreichen ungeklärten Fragen offen.

Risiken nicht abschätzbar

Venizelos hatte Sommaruga am Donnerstag am Telefon erklärt, dass die EU keineswegs hinnehmen könne, dass «die 27 alten EU-Mitgliedstaaten und das neue Mitgliedsland Kroatien bei der Personenfreizügigkeit unterschiedlich behandelt» werden.

Er betonte, dass das Völkerrecht die Grundlage für die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU bilde, und nicht eine nationale Verfassungsänderung.

Gemäss verschiedenen ranghohen EU-Diplomaten könnten von Seiten der EU die Verhandlungen zu den Programmen «Horizon 2020» und «Erasmus+» ausgesetzt werden. «Zwischen diesen Abkommen und der Personenfreizügigkeit besteht eine Verbindung», sagte zum Beispiel EU-Botschafter Richard Jones in Interviews.

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