Keine «schwarze Liste» säumiger Krankenversicherungs-Prämienzahler

Das Baselbieter Kantonsparlament ist gegen eine «schwarze Liste» säumiger Zahler bei den Krankenkassenprämien. Es hat am Donnerstag in zweiter Lesung auf die Einführung der von der SVP erneut beantragten umstrittenen Liste verzichtet, dies mit 45 gegen 34 Stimmen.

Das Baselbieter Kantonsparlament ist gegen eine «schwarze Liste» säumiger Zahler bei den Krankenkassenprämien. Es hat am Donnerstag in zweiter Lesung auf die Einführung der von der SVP erneut beantragten umstrittenen Liste verzichtet, dies mit 45 gegen 34 Stimmen.

Der Landrat hatte sich bereits 2011 mit dem Thema befasst. Damals beriet er über das kantonale Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz, dies wegen neuer Bundesregeln betreffend Prämienausständen. Die Frage einer «schwarzen Liste» klammerte er aber aus und verlangte von der Regierung zuerst eine Rechtsgrundlage.

Die Regierung lieferte diese letztes Frühjahr, lehnte aber eine «schwarze Liste» ab. Dem folgte auch die Finanzkommission des Rats und in erster Lesung Anfang Oktober auch die Ratsmehrheit aus SP, CVP/EVP, GLP und Grünen. Die Liste wurde aus der Vorlage gestrichen.

Ratsrechte blitzt ab

Für die Liste waren schon damals FDP und SVP. Ein Antrag der FDP, die Bestimmungen über die «schwarze Liste» wieder in die Gesetzesrevision hineinzunehmen und sie mit einer Wirkungskontrolle zu ergänzen, wurde indes bei der ersten Lesung abgelehnt.

Am Donnerstag nahm nun die SVP einen neuen Anlauf, scheiterte aber erneut, bei unveränderten Fronten: SVP und FDP wollen strenger gegen Missbrauch vorgehen. SP und Grüne finden die Liste unfair, und die CVP will erst entsprechende Versuche in anderen Kantonen abwarten.

Was so in der Vorlage noch bleibt, ist eine leichte Neuformulierung der Regelung bei Zahlungsausständen: Genauer bezeichnet wird, welchen Behörden die Versicherer Betreibungsausstände zu melden haben und dass die Angaben sich nach Bundesrecht richten. Die derart bereinigte Gesetzesänderung war dann unbestritten.

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