Keine Strafverfolgung von CVP-Landrat wegen Amtsgeheimnisverletzung

Das Büro des Baselbieter Landrats will keine Strafverfolgung gegen CVP-Landrat Peter Müller wegen Amtsgeheimnisverletzung: Es beantragt in einer am Montag vorgelegten Vorlage einstimmig, dessen Immunität nicht aufzuheben. Um einen Entscheid des Landrats über eine weitere Strafverfolgung hatte die Staatsanwaltschaft ersucht.

Das Büro des Baselbieter Landrats will keine Strafverfolgung gegen CVP-Landrat Peter Müller wegen Amtsgeheimnisverletzung: Es beantragt in einer am Montag vorgelegten Vorlage einstimmig, dessen Immunität nicht aufzuheben. Um einen Entscheid des Landrats über eine weitere Strafverfolgung hatte die Staatsanwaltschaft ersucht.

Stein des Anstosses waren Äusserungen Müllers in der Landratssitzung vom vergangenen 15. November, an der dieser Kommissions-Interna publik gemacht haben soll. Das Kantonsparlament führte damals eine teils gehässige Diskussion über Kommissionssitze von Landräten, die aus ihren Fraktionen ausgeschieden waren, die Kommissionsmandate aber nicht an diese zurückgeben wollten.

Müller hatte 2012 von der BDP zur CVP gewechselt. In der Debatte im Rat griff er den Präsidenten der Geschäftsprüfungskommission (GPK), einen SVP-Vertreter, an. Darauf wurde er aufgefordert, nicht über GPK-Interna zu reden. In der Folge wurde wegen möglicher Amtsgeheimnisverletzung auch die Staatsanwaltschaft aktiv.

Zu wenig schwerwiegend

Diese beantragte schliesslich zur definitiven Klärung den Landratspräsidenten, den Rat «über die Frage der Ermächtigung zur Strafverfolgung» entscheiden zu lassen. Nach Prüfung kam nun aber das Büro des Landrats zum Schluss, dass die Vorwürfe gegen Müller zu wenig schwerwiegend seien, um eine Weiterführung der Strafverfolgung zu rechtfertigen.

Die Staatsanwaltschaft hatte mehrere im Ratsprotokoll festgehaltene Äusserungen Müllers näher überprüfen wollen. Das Büro wendet sich jedoch dagegen, dies «angesichts der geringen Bedeutung der von ihm erwähnten Fakten und der lediglich mündlichen Bekanntgabe im Plenum», wie es in der Vorlage heisst.

Das Handbuch der GPK etwa, aus dem Müller im Rat zitiert hatte, unterstehe nicht dem Amtsgeheimnis. Über von Müller angeblich bekannt gemachte Entscheidsvorgänge habe es auch schon Medienberichte gegeben. Und auch Präsidiumswahlen in Kommissionen müssten nicht geheim gehalten werden, hielt das Büro unter anderem fest.

Entschuldigung erwartet

Das Votum Müllers in der Landratssitzung vom November ist nach Auffassung des Büros allerdings eine «emotionale Entgleisung». Das Büro billige die Schärfe des Tons von Müller keineswegs und erwarte von ihm eine Entschuldigung. Diese habe Müller gegenüber dem Büro auch bereits in Aussicht gestellt.

Im Streit um die Kommissionssitze hatte der Landrat im übrigen am 7. Februar eine Neuregelung beschlossen. So sollen Landräte, die während einer Legislatur aus ihrer Fraktion ausscheiden, künftig auch ihre Kommissionsmandate abgeben müssen. Ob dies aber auch schon die zwei noch aktuelle Fälle der Landräte Urs Peter Moos und Patrick Schäfli betrifft, wurde unterschiedlich interpretiert.

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