Gegen den Baselbieter FDP-Landrat Marco Born wird keine Strafverfolgung wegen Amtsgeheimnisverletzung eingeleitet: Das Kantonsparlament hat es am Donnerstag abgelehnt, Borns Immunität als Parlamentarier aufzuheben. Es folgte damit einem Antrag des Ratsbüros.
Der Ratsentscheid fiel mit 60 Ja bei 22 Enthaltungen. Enthalten hatten sich die SP sowie je zwei Grüne und Grünliberale.
Um einen Entscheid ersucht hatte die Staatsanwaltschaft, dies wegen Äusserungen Borns in einer Parlamentsdebatte am 5. September um ein Einbürgerungsgesuch. Born wurde vorgeworfen, dass er Personendaten aus dem Einbürgerungsgesuch zitiert und damit möglicherweise das Amtsgeheimnis verletzt habe.
Das Landratsbüro rügte Borns Äusserungen zwar als «unstatthaft», da solche Daten besonders schutzwürdig seien. Allerdings härten die Äusserungen keine direkten Rückschlüsse auf die betroffene Person zugelassen. Um die parlamentarische Immunität Borns aufzuheben, seien die erhobenen Vorwürfe «zu wenig schwerwiegend».
Meinungen geteilt
«Nicht ganz zufrieden» damit war die SP. Denn dass solche Personendaten nicht zitiert werden dürften, werde in den massgeblichen Bestimmungen explizit festgehalten. Die SP zeige daher Born die «gelbe Karte» und enthalte sich der Stimme, sagte ihr Sprecher.
Unterschiedliche Meinungen gab es zudem in der BDP/glp-Fraktion. Alle übrigen Fraktionen stimmten dem Büro-Antrag aber zu, dies indes nicht durchwegs mit gleichen Begründungen. So hätten etwa die Grünen eine Strafverfolgung als unverhältnismässig befunden. SVP und FDP fanden derweil, Born habe gar nicht direkte Personendaten verwendet; gewarnt wurde aus ihren Reihen auch davor, Landräte zu «kriminalisieren».