Keine Strafverfolgung von FDP-Landrat wegen Amtsgeheimnisverletzung

Das Büro des Baselbieter Landrats will keine Strafverfolgung gegen den FDP-Parlamentarier Marco Born wegen einer möglichen Amtsgeheimnisverletzung. Es beantragt in einer am Donnerstag veröffentlichten Vorlage dem Landrat einstimmig, Borns Immunität nicht aufzuheben.

Das Büro des Baselbieter Landrats will keine Strafverfolgung gegen den FDP-Parlamentarier Marco Born wegen einer möglichen Amtsgeheimnisverletzung. Es beantragt in einer am Donnerstag veröffentlichten Vorlage dem Landrat einstimmig, Borns Immunität nicht aufzuheben.

Um einen Entscheid des Parlaments über eine weitere Strafverfolgung hatte Anfang November die Staatsanwaltschaft ersucht. Das Ratsbüro kommt nun zum Schluss, dass die gegenüber Born erhobenen Vorwürfe für die Aufhebung der parlamentarischen Immunität «zu wenig schwerwiegend» seien.

Konkret geht es um Äusserungen des FDP-Parlamentariers in der Ratssitzung vom 5. September. Dass Born damals Personendaten aus einem Einbürgerungsgesuch zitiert hatte, sei «unstatthaft», weil solche Daten besonders schutzwürdig seien, hält das Ratsbüro in seinem Bericht fest. Allerdings hätten Borns Äusserungen keine direkte Rückschlusse auf die betroffene Person zugelassen.

Zudem habe Born auf eine ermahnende Intervention der Ratspräsidentin hin die Aufzählung persönlicher Daten abgebrochen. Das Büro stuft die Bedeutung der von Born erwähnten Fakten als «eher gering» ein. Anders hätte das Büro gemäss dem Bericht dagegen die Lage beurteilt, wenn Born zum Beispiel den vollständigen Namen oder den Wohnort von Einbürgerungskandidaten genannt hätte.

Amtsgeheimnisverletzung ist zwar ein Offizialdelikt, das die Staatsanwaltschaft von Amtes wegen verfolgen muss. Bei Parlamentsmitgliedern muss jedoch das Parlament die Ermächtigung für eine Voruntersuchung erteilten. Das erfordert im Rat ein Zweidrittelsmehr.

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