Frauen von ausserhalb der EU können ab 2016 nicht mehr legal in die Schweiz einreisen, um in Cabarets zu tanzen. Der Bundesrat hat entschieden, das Tänzerinnen-Statut aufzuheben. Gleichzeitig will er den Schutz der im Erotikgewerbe tätigen Menschen verbessern.
Das Cabaret-Tänzerinnen-Statut war 1995 geschaffen worden, um in Striplokalen arbeitende Ausländerinnen vor Ausbeutung zu schützen. Die Frauen aus Drittstaaten erhalten eine Bewilligung, um bis zu acht Monate pro Jahr in Cabarets aufzutreten. Prostitution und Animation zum Alkoholkonsum sind ihnen untersagt.
Die Aufhebung des Status werde nach Hinweisen auf Missbräuche seit Jahren diskutiert, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga am Mittwoch vor den Medien in Bern. «Die Realität steht in krassem Gegensatz zur Rechtslage», stellte sie fest.
Ausbeutung und Menschenhandel
Frauen aus Drittstaaten hätten heute zwei Möglichkeiten, um eine Arbeitsbewilligung für die Schweiz zu erhalten: entweder als hochqualifizierte Arbeitskräfte oder indem sie sich in Cabarets ausziehen würden. Oft erhielten diese Tänzerinnen ihren Lohn nicht oder sie würden zur Prostitution oder zum Alkoholkonsum gezwungen.
Nach Einschätzung des Bundesamtes für Migration (BFM) begünstigt das Statut Ausbeutung und Menschenhandel. Eine Vernehmlassung zur Aufhebung des Tänzerinnen-Statuts 2012 ergab, dass die Situation im Erotikgewerbe insgesamt als unbefriedigend beurteilt wird.
Doch die Branche lehnte die Aufhebung des Tänzerinnen-Statuts ab. Befürchtet wurde, dass die Frauen in den Untergrund oder in Scheinehen gedrängt werden könnten. Auch Frauenschutzorganisationen waren gegen die Aufhebung. Die Gewerkschaften waren gespalten. Für die Aufhebung waren mehrheitlich Behörden.
Die nach der kontroversen Vernehmlassung mit Abklärungen beauftragte Expertengruppe befürworte die Aufhebung des Tänzerinnen-Statuts, berichtete Sommaruga. Zugleich hätten die Fachleute aber Schutzmassnahmen für die im Erotikgewerbe tätigen Frauen empfohlen.
Bessere Prävention, besserer Schutz
Der Bundesrat will deshalb die von Frauenorganisationen geleistete Präventionsarbeit stärker unterstützen. Eine neue Verordnung soll Grundlage sein für Massnahmen zur Verhinderung von Straftaten. Ausserdem wolle der Bund Organisationen finanziell unterstützen, kündigte Sommaruga an. Weitere Einzelheiten dazu nannte sie nicht.
Verbessern will der Bundesrat auch den gesetzlichen Schutz für Opfer von Straftaten wie Vergewaltigung oder Körperverletzung. Wer bei der Erwerbsarbeit Opfer eines solchen Delikts wird, soll die Möglichkeit erhalten, Rückkehrhilfe und eine Aufenthaltsregelung zu beantragen. Das Ausländergesetz soll entsprechend angepasst werden.
Sommaruga sagte ausserdem, dass die Aufklärung in den Herkunftsländern der Frauen verstärkt werde, etwa über die dortigen Behörden und Organisationen. Auch das Personal der Schweizer Vertretungen werde für das Thema sensibilisiert.
Das Tänzerinnen-Statut wird gemäss dem Entscheid des Bundesrates am 1. Januar 2016 abgeschafft. Die lange Übergangszeit soll es Betrieben und Vermittlungsagenturen ermöglichen, sich auf die neue Rechtslage vorzubereiten. Ein Parlamentsentscheid ist nicht nötig.
Zahl der Bewilligungen gesunken
Die Zahl der Bewilligungen für Tänzerinnen von ausserhalb der EU ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken. Wurden 2005 noch über 5600 Bewilligungen erteilt, waren es 2013 gerade noch 840, wie Sommaruga ausführte. Die Schweiz sei zudem das einzige europäische Land, das eine derartige Regelung kenne.
Fast die Hälfte der Kantone, darunter St. Gallen, das Tessin und die Waadt, wenden das Cabaret-Statut bereits nicht mehr an.