Keine Verwahrung von Vater nach schweren Kindsmisshandlungen

Der selbsternannte Jesus, der Anfang der 2000-er Jahre im Zürcher Oberländer Dorf Wila seine beiden kleinen Kinder aufs grausamste misshandelte und terrorisierte, kann nicht verwahrt werden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft abgewiesen.

Zeichnung des Prozesses im Bezirksgericht Winterthur von 2013 (Bild: sda)

Der selbsternannte Jesus, der Anfang der 2000-er Jahre im Zürcher Oberländer Dorf Wila seine beiden kleinen Kinder aufs grausamste misshandelte und terrorisierte, kann nicht verwahrt werden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft abgewiesen.

Das im September 2013 vom Bezirksgericht Winterthur ausgesprochene Urteil ist damit rechtskräftig: Neun Jahre und sechs Monate Freiheitsentzug wegen mehrfacher schwerer Körperverletzung. Die Oberstaatsanwaltschaft hatte das Urteil angefochten. Sie strebte eine Verwahrung an.

Aufgrund des juristischen Prinzips des Verschlechterungsverbots war dies aber nicht möglich. Das Zürcher Obergericht war auf die Berufung nicht eingetreten. Und nun hat das Bundesgericht die Beschwerde gegen diesen Nichteintretens-Entscheid abgewiesen. Das Urteil wurde am Mittwoch eröffnet.

Der heute 48-Jährige war das Oberhaupt einer religiösen Gemeinschaft gewesen und hatte seine Kinder einem rigiden alttestamentarischen Erziehungs- und Strafsystem unterzogen. Unter anderem sollten die beiden Mädchen mit stundenlangem Stehen, mit Nahrungsentzug, Kaltduschen oder Schlägen zum Gehorsam gezwungen werden.

2006 starb das jüngere der beiden Kinder im Alter von knapp fünf Jahren an einem Schütteltrauma, das die Lebenspartnerin des Vaters verursacht hatte. Die Frau wurde im September 2011 wegen vorsätzlicher Tötung und mehrfacher schwerer Körperverletzung zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Eine WG-Mitbewohnerin und Helferin kassierte sieben Jahre Freiheitsstrafe.

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