Keine vorläufige Dispensation von Sex-Unterricht für Basler Kinder

Drei Kinder müssen den neu eingeführten Sexualunterricht in Basel für die Dauer ihres Dispensationsverfahrens weiter besuchen. Das Bundesgericht hat den Eltern den Erlass vorsorglicher Massnahmen verwehrt.

Drei Engel für Glory: Basil Kneubühler alias Emil Teiger, Sabine Fischer und Sandra Lichtenstern machen als «Glory Hazel» Kunstpornos. (Bild: Basile Bornand)

Drei Kinder müssen den neu eingeführten Sexualunterricht in Basel für die Dauer ihres Dispensationsverfahrens weiter besuchen. Das Bundesgericht hat den Eltern den Erlass vorsorglicher Massnahmen verwehrt.

Seit Anfang Jahr steht an den baselstädtischen Schulen Sexualerziehung auf dem Lehrplan. Drei Familien, deren Nachwuchs den Kindergarten, die erste und die zweite Primalschulklasse besuchen, ersuchten um Dispensation ihrer Sprösslinge.

Nachdem die Schulleitungen ihre Gesuche abgewiesen hatten, gelangten sie mit Rekursen an die Erziehungsdirektion. Dort sind die Verfahren derzeitig hängig. Gleichzeitig hatten die Eltern verlangt, ihre Kinder für die Dauer des Verfahrens zu dispensieren, respektive den Sexualunterricht in ihren Klassen vorläufig zu unterlassen.

Ihr Antrag auf vorsorgliche Massnahmen wurde abgewiesen. Das Bundesgericht hat diesen Zwischenentscheid auf Beschwerde der Eltern nun bestätigt. Zwar kann laut den Richtern in Lausanne nicht ausgeschlossen werden, dass der Besuch des Sexualunterrichts bestimmte Grundrechte der Betroffenen verletzen könnte.

Die Eltern hätten indessen nicht konkret geltend gemacht, dass ihre Kinder Unterrichtsinhalten ausgesetzt oder zu etwas aufgefordert worden wären, was ihren Überzeugungen widerspreche. Für die Anordnung vorsorglicher Massnahmen bestehe damit kein zwingender Grund. (u.a Urteil 2C_105/2012 vom 29.2.2012)

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