Kenia lässt Terroranklage gegen Bieler Gymnasiasten fallen

Die kenianische Staatsanwaltschaft hat ihre strafrechtliche Verfolgung des Bieler Gymnasiasten eingestellt, der wegen Terrorismus verdächtigt wurde. Das teilte die kenianische Polizei am Montag mit. Die Schweizer Anwälte des jungen Mannes bestätigten dies gegenüber der Nachrichtenagentur sda.

Handschellen weg: Mangels Beweisen wird die Klage gegen den Bieler Schüler fallengelassen (Bild: sda)

Die kenianische Staatsanwaltschaft hat ihre strafrechtliche Verfolgung des Bieler Gymnasiasten eingestellt, der wegen Terrorismus verdächtigt wurde. Das teilte die kenianische Polizei am Montag mit. Die Schweizer Anwälte des jungen Mannes bestätigten dies gegenüber der Nachrichtenagentur sda.

Dem gebürtigen Jordanier waren Verbindungen zur radikalislamischen Al-Schabaab-Miliz in Somalia nachgesagt worden. Am 6. Juni wurde der 19-Jährige deshalb von einem Gericht in Nairobi angeklagt.

Nun liess die kenianische Polizei über ihren Sprecher Charles Owino verlauten, dass alle Anklagepunkte ausser der der illegalen Einreise ins Land fallen gelassen wurden. Als Grund nannte die Polizei den Mangel an Beweisen. Loïc Parein, der gemeinsam mit Stefan Disch den Jordanier verteidigt, konnte über den genauen Zeitpunkt der Verfahrenseinstellung jedoch keine Angaben machen.

Für die illegale Einreise nach Kenia habe er eine Busse bezahlen müssen, erklärte der Polizeisprecher weiter. Wo sich der junge Mann derzeit aufhält, sagte er nicht. Für den Moment kann der in Biel wohnhafte Gymnasiast, der in der Schweiz Flüchtlingsstatus hat, ohnehin noch nicht in die Schweiz zurückkehren.

In der Schweiz nicht willkommen

Die Schweizer Behörden hatten am Samstag nämlich erklärt, der gebürtige Jordanier dürfe vorläufig nicht in die Schweiz zurückreisen. Dazu hatte das Bundesamt für Polizei (fedpol) auf Antrag des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) ein befristetes Einreiseverbot verhängt.

Dabei stützte sich das fedpol auf Erkenntnisse des NDB, wie es am Samstag mitgeteilt hatte. Es gebe „klare Anzeichen dafür, dass sich die betroffene Person in Somalia in Gebieten aufgehalten hat, in denen dschihadistische Gruppierungen in einem Konflikt aktiv sind“.

Man wolle prüfen, inwiefern die Aktivitäten des Angeklagten die Schweiz beträfen, hatte es vom fedpol weiter geheissen. Dass der Angeklagte nun freigesprochen wurde, bringe nicht automatisch eine Einstellung der fedpol-Untersuchung mit sich, sagte dazu sein Verteidiger Parein.

International anerkannter Flüchtling

Die kenianischen Behörden hatten ihrerseits am Samstag dem Schweizer Aussendepartement mitgeteilt, der junge Mann werde als international anerkannter Flüchtling der Obhut des lokalen Büros des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) unterstellt.

Der Bieler Gymnasiast kann nun beim Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) Einsprache gegen das befristete Einreiseverbot erheben. „Wir prüfen derzeit diese Möglichkeit“, sagte Verteidiger Parein der sda. Für die Einreichung des Gesuchs bleiben ab Verfügung des Einreiseverbots 30 Tage Zeit.

Nächster Artikel