Kesb handelte im Tötungsdelikt in Flaach ZH nachvollziehbar

Die Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich entlastet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Winterthur-Andelfingen im «Fall Flaach». Eine unabhängige Untersuchung soll aber dennoch stattfinden.

Klingel der KESB in Winterthur (Bild: sda)

Die Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich entlastet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Winterthur-Andelfingen im «Fall Flaach». Eine unabhängige Untersuchung soll aber dennoch stattfinden.

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Winterthur-Andelfingen (Kesb) hat im Zusammenhang mit den beiden getöteten Kindern in Flaach «nachvollziehbar und vertretbar» gehandelt. Zu dieser Einschätzung gelangt die Direktion der Justiz und des Innern (JI) des Kantons Zürich.

Dennoch soll der Fall noch unabhängig beurteilt werden. Die ausserordentliche Tragik der Ereignisse mache es nötig, dass unabhängige Fachleute die Vorkommnisse noch vertiefter untersuchten, heisst es in der Mitteilung der JI. Zwei unabhängige Fachpersonen werden deshalb das Handeln der Behörden noch interdisziplinär beurteilen. Das Gutachten soll noch vor den Sommerferien vorliegen.

Mit dem Fürsprecher und Notar Kurt Affolter, wird sich der ehemaliger Leiter des Vormundschaftsamtes der Stadt Biel BE mit dem Fall befassen. Als zweite Fachperson wird der Psychologe für Kinder- und Jugendpsychologie und ehemalige Leiter der Erziehungsberatungsstelle Langenthal BE, Martin Inversini, beigezogen.

Die Direktion der Justiz und des Innern hat als Aufsichtsbehörde in den vergangenen zwei Wochen die einschlägigen Berichte und Akten der Kesb Winterthur-Andelfingen und des Bezirksrats Winterthur analysiert und zusätzliche Informationen eingeholt.

Gestützt darauf hält die JI fest, dass die Platzierung der beiden Kinder im Heim zum Zeitpunkt der Verhaftung der Eltern «geboten und korrekt» gewesen sei. Die zuständigen Kesb hatten aufgrund einer Gefährdungsmeldung im Zusammenhang mit der betroffenen Familie im Oktober 2014 ein Kindesschutzverfahren eröffnet.

Gute Gründe für Heimplatzierung

Die Mutter und der Vater der beiden Kinder waren Anfang November an ihrem Wohnort wegen Verdachts auf Betrug verhaftet worden. Die Kinder wurden daraufhin in einem Heim platziert. Am 19. Dezember entschied die Kesb, die Kinder sollten für die Dauer weiterer Abklärungen im Heim bleiben.

Gemäss Aufsichtskommission gab es Gründe, die dafür sprachen, die Kinder in dieser Zeit nicht bei der Mutter oder den Grosseltern wohnen zu lassen. Der Mutter sei aber mündlich «ausführlich zum Ausdruck gebracht worden», dass man ihr die Kinder wieder in die Obhut geben werde.

Erneut wird im Bericht betont, dass sich die Kesb während des Abklärungsprozesses «intensiv mit sämtlichen Beteiligten auseinandergesetzt und den Fall ordnungsgemäss abgeklärt» habe. Aus den Akten habe sich keinen Hinweis darauf ergeben, dass die Mutter die Kinder gefährden könnte.

Notfalldienst über Feiertage betrieben

Das 2-jährige Mädchen und der 5-jährige Knabe durften über die Weihnachtstage zu ihrer Mutter nach Hause. Am 4. Januar hätte die 27-Jährige die beiden aber wieder zurück ins Heim bringen sollen. Am Neujahrstag kam es dann zur Tragödie. Nach ersten Erkenntnissen erstickte die Frau ihre beiden Kinder, bevor sie sich selber schwere Verletzungen zufügte.

Nach dem Tötungsdelikt wurden Stimmen laut, die das Fehlen eines Pikettdiensts bei der Kesb über die Feiertage kritisierten. Ein solcher war bei der Einführung der neuen Behörden 2012 im Kantonsrat zwar diskutiert, aber abgelehnt worden.

Die Aufsichtsbehörde weist nun aber darauf hin, es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass im vorliegenden Fall ein Pikettdienst die Tötung der Kinder verhindert hätte. Überdies habe die Kesb Winterthur-Andelfingen wie alle übrigen Kesb im Kanton über die Feiertage einen Notfalldienst betrieben.

Die junge Frau befindet sich mittlerweile in einer psychiatrischen Klinik. In einer ersten Einvernahme hatte sie gestanden, ihre beiden Kinder in der Familienwohnung getötet zu haben. Die weiteren Umstände der Tat, deren Hintergründe und das Tatmotiv sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

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Zwei tote Kinder und ein Sündenbock – ein Kommentar zum Fall von Redaktor Jeremias Schulthess

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