Nach dem zweifachen Tötungsdelikt an zwei Kindern in Flaach ZH am Neujahrstag nimmt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Stellung: Man habe keinerlei Hinweise auf eine akute Gefährdung der Kinder durch ihre Mutter gehabt, schreibt die KESB in einer Mitteilung vom Samstag.
Am Abend des 1. Januars waren ein fünfjähriger Knabe und seine zweijährige Schwester getötet worden. Unter dringendem Tatverdacht verhaftet wurde die Mutter der zwei Kinder. Offenbar standen die Tötungen im Zusammenhang mit einem Konflikt der Familie mit den Behörden.
Bei der KESB Winterthur-Andelfingen waren bereits früher mehrere Gefährdungsmeldungen eingegangen, wie die Behörde in der Stellungsnahme schreibt. Darum sei ein Abklärungsverfahren eingeleitet worden.
Für die Dauer der Abklärungen hatte die KESB vorsorgliche Massnahmen angeordnet. Konkret wurden die beiden Kinder vorübergehend in einer «geeigneten Institution» untergebracht, wie die KESB schreibt. Die Behörde gewährte aber den regelmässigen Aufenthalt der Kinder bei den Angehörigen, so auch während der Feiertage.
«Niemand ist unfehlbar»
«Im Nachhinein kann man immer sagen, dass die Gefährdung unterschätzt worden ist», sagte Ruedi Winet, Präsident der Vereinigung der KESB im Kanton Zürich, gegenüber Radio 1. Es werde in solchen Fällen immer eine Risikobeurteilung vorgenommen, ein Risiko bleibe dabei aber bestehen, niemand sei unfehlbar.
Die KESB wolle aber aus dem Vorfall lernen. Das Augenmerk müsse verstärkt auf die Eltern gelegt werden, vor allem wenn Kinder über die Feiertage in die Familie zurückgingen. Dies, weil die Kinder dann über längere Zeit bei den Eltern seien und gleichzeitig wegen der Feiertage nur wenig Betreuung möglich sei. «Es darf nicht vergessen werden, eine regelmässige Kontaktaufnahme einzurichten», sagte Winet.
Mit Verweis auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte der am Verfahren beteiligten Personen und auf das laufende Strafverfahren macht die KESB Winterthur-Andelfingen keine weiteren Angaben zum Fall. Man werde aber eng mit Polizei, Strafbehörden und den Aufsichtsorganen zusammenarbeiten und den Fall sowie die Massnahmen der KESB sorgfältig analysieren.
Die tragische Entwicklung in diesem konkreten Fall stelle auch für die KESB eine Ausnahmesituation dar, «die uns tief betroffen macht. Den Angehörigen drücken wir unser tiefstes Beileid aus.»
KESB-Entscheid als Auslöser?
Die mutmassliche Täterin, eine 27-jährige Schweizerin, konnte vorerst noch nicht befragt werden. Sie hatte sich selbst Verletzungen zugefügt, laut Polizeiangaben aber keine lebensbedrohliche.
Die junge Frau hatte Tage vor der Tat eine E-Mail an verschiedene Medien geschickt, in der sie sich über das Vorgehen der Behörden beklagte. Sie fügte einen entsprechenden Entscheid der zuständigen KESB an.
Anfang November waren die Frau und der 28-jährige Vater der Kinder wegen des Verdachts auf Vermögensdelikte verhaftet worden. Die Kinder wurden in einem Heim platziert.
Wenige Tage später konnte die Mutter, nicht aber der Vater, das Gefängnis wieder verlassen. Die Kinder mussten im Heim bleiben. Die Mutter durfte sie zwei Mal pro Woche besuchen. Über Weihnachten hätten die Kinder zwei Wochen bei ihr verbringen sollen. Am kommenden Sonntagabend sollte die Frau ihre Kinder ins Heim zurückbringen.