Ein Gericht in Nordfrankreich hat zwei Kinder davor bewahrt, zeitlebens wegen ihres Namens gehänselt zu werden. Die von den Eltern gewünschten Vornamen «Nutella» und «Erdbeere» für ihre Babys lehnte das Gericht ab, wie es bei der Staatsanwaltschaft von Valenciennes hiess.
Diese Vornamen würden den Interessen der Kinder schaden. Im Falle des Schoko-Nuss-Brotaufstrichs «Nutella» als Vorname beschloss das Gericht demnach eine Umbenennung des Kindes in «Ella».
Im zweiten Fall, in dem das Gericht auf das Risiko von «Hänseleien» verwies, falls das Kind «Fraise» (deutsch: Erdbeere) genannt würde, entschieden sich die Eltern letztlich für einen altfranzösischen Vornamen aus dem 19. Jahrhundert: Das kleine Mädchen heisst jetzt «Fraisine».