Kinder suchen den Konsens – Erwachsene die Mehrheit

Kinder können in ihren Familien, in der Schule und auf Gemeindeebene immer mehr mitbestimmen. Ihre Teilhabe an Entscheidungen ist jedoch oft geprägt von Erwachsenen: Kinder unter sich handeln meist einen Konsens aus – kommen Erwachsene ins Spiel, wird abgestimmt.

Kinder spielen auf dem Pausenplatz (Symbolbild) (Bild: sda)

Kinder können in ihren Familien, in der Schule und auf Gemeindeebene immer mehr mitbestimmen. Ihre Teilhabe an Entscheidungen ist jedoch oft geprägt von Erwachsenen: Kinder unter sich handeln meist einen Konsens aus – kommen Erwachsene ins Spiel, wird abgestimmt.

«Erwachsene und Kinder haben eine unterschiedliche Auffassung davon, was Partizipation heisst», kommt eine Studie des Instituts für Erziehungswissenschaften der Universität Zürich zum Schluss. Es hat anlässlich des 25-Jahre-Jubiläums der UNO-Kinderrechtskonvention im Auftrag von UNICEF die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in der Familie, in der Schule und auf Gemeindeebene untersucht.

Am meisten können Kinder und Jugendliche im Familienumfeld mitbestimmen, wie eine Befragung von fast 5500 Primar- und Sekundarschülern ergab. Vor allem bei individuellen Fragen wie die Auswahl der Freunde oder bei der Auswahl der Sportart wird die eigene Mitbestimmungsmöglichkeit als hoch eingeschätzt.

Kinder müssen sich anpassen

Bei Familienthemen hingegen – etwa Ferienziel oder Haustier – wird von den Erwachsenen weniger Partizipation gewährt. Die Studie zeigt, dass Eltern zwar die Wünsche und Bedürfnisse der Kinder ernst nehmen, letztlich aber über deren Umsetzbarkeit entscheiden.

«Die Kinder haben immer eine bestimmte Anpassungsleistung an einen vorgegebenen Rahmen zu erbringen», schreiben die Autorinnen und Autoren. Eltern, die ihren Kindern Mitentscheidungsrechte gewähren, erwarten im Gegenzug zudem, dass die Kinder mehr Verantwortung und auch Aufgaben übernehmen.

Zeitdruck beeinflusst Grad der Mitbestimmung

Im schulischen Bereich sehen Kinder und Jugendliche nur wenig Mitbestimmungsmöglichkeiten. Partizipation bezieht sich in der Schule vor allem auf Projekte und Angebote, was von Kindern und Jugendlichen als «begrenzend» empfunden wird. Je älter Kinder werden, desto weniger wirken sie mit.

Obwohl alle Akteure die Sichtweise der Kinder und Jugendlichen berücksichtigen möchten, schränken Zeit- und Präsentationsdruck die Möglichkeiten ein. So etwa, wenn der Schülerrat genau eine Lektion lang zusammensitzen darf.

«Eine Rahmensetzung durch Erwachsene kann dazu führen, dass eine vermeintliche Beteiligungsmöglichkeit letztlich nur eine scheinbare bleibt und dies von Kindern und Jugendlichen auch so wahrgenommen wird», schreiben die Studienautoren.

Inszenierte Partizipation

Auf Gemeindeebene sind die Partizipationsmöglichkeiten vorhanden, aber gering. Die Mitwirkung von Kindern ist nicht in allen Gemeinden vorgesehen und oft findet sie in Form von pädagogisch angeleiteten Projekten statt, was schliesslich als «inszenierte Partizipation» wahrgenommen wird.

Für die Autorinnen und Autoren der Studie wäre die Gemeinde jedoch ein zentraler Ort für die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen: «Denn für die Persönlichkeitsentwicklung der nachfolgenden Generationen ist das Erleben von Anerkennung, Kompetenzen und Selbstwirksamkeit durch Mitgestalten auch des öffentlichen Bereiches von zentraler Bedeutung.»

UNICEF fordert mehr Geduld

UNICEF kommt zum Schluss, dass Partizipation von Kindern und Jugendlichen von Erwachsenen Zeit, Geduld und die Bereitschaft zum Perspektivenwechsel erfordert.

Gemäss UNO-Kinderrechtskonvention ist Partizipation ein fundamentales Kinderrecht. Die Konvention spricht jedem Kind das Recht zu, seine Meinung zu allen seine Person betreffenden Fragen und Entscheidungen frei zu äussern.

Die Kindersicht muss überall dort mitberücksichtigt werden, wo es direkt betroffen ist. So etwa in der Familie, im Wohnumfeld, bei der Quartierentwicklung, bei der Gestaltung von Schulwegen und Spielräumen. Doch auch bei der Ausarbeitung von Gesetzen, bei medizinischen und schulischen Massnahmen, in Scheidungsverfahren und Kinderschutzfällen sollten Kinder angehört werden.

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