Die Renten für Kinder von IV-Bezügerinnen und -Bezügern werden vorläufig nicht gekürzt. Der Ständerat ist dem Nationalrat gefolgt und hat die umstrittene Massnahme aus dem zweiten Teil der 6. IV-Revision ausgeklammert.
Die kleine Kammer sprach sich am Dienstag mit 28 zu 14 Stimmen für das Splitting aus. Damit wird die Kürzung der Kinderrenten sowie der Reisekostenbeiträge in eine separate Vorlage ausgelagert, die nicht Teil der laufenden Revision ist. Die Räte könnten jederzeit darauf zurückkommen, sollten weitere Sparmassnahmen nötig sein.
Der Bundesrat hatte sich mit diesem Vorgehen einverstanden erklärt. Nach seiner Einschätzung erlaubt es die finanzielle Situation der IV, vorläufig auf die Kürzung der Kinderrenten zu verzichten. Die bisherigen Revisionen wirkten schneller als erwartet, sagte Sozialminister Alain Berset. Mit dem Splitting verschiebt sich die Sanierung der IV laut Berset um rund zwei Jahre.
Die Befürworter des Splittings wollen damit auch die Chancen der Revision in einer möglichen Referendumsabstimmung verbessern. Die strukturellen Verbesserungen seien ohne Kürzung der Kinderrenten „referendumsresistenter“, sagte Urs Schwaller (CVP/FR).
Politischer Alzheimer
Die Gegner des Splittings zogen die neuen Berechnungen in Zweifel. „Der politische Alzheimer muss wohl hier Einzug gehalten haben“, sagte Alex Kuprecht (SVP/SZ). Die Räte seien dabei, die Vorlage zu zerzausen und die Sparmassnahmen zu pulverisieren. Dies widerspreche dem, was man dem Volk vor der Abstimmung über die befristete Mehrwertsteuererhöhung zugunsten der IV versprochen habe.
Auch Karin Keller-Sutter (FDP/SG) kritisierte, so verspiele die Politik das Vertrauen. Die Finanzperspektiven seien mit Risiken behaftet. Alles könnte sich anders entwickeln als erwartet, die IV könnte wieder in Schieflage geraten.
Berset widersprach. Wenn eine Situation sich ändere, müsse dem Rechnung getragen werden, und die Situation habe sich geändert. 2012 habe es 50 Prozent weniger Neurentnerinnen und Neurentner gegeben als 2003, gab der Sozialminister zu bedenken. Er wehrte sich zudem gegen den Vorwurf des Wortbruchs. Dem Stimmvolk sei versprochen worden, dass es eine weitere Revision gebe und dass die IV entschuldet werde. Dieses Versprechen werde erfüllt.