Am Zürcher Kinderspital werden bis auf Weiteres keine religiös begründeten Beschneidungen mehr durchgeführt. Grund ist das umstrittene Urteil des Kölner Landgerichtes, das die Entfernung der Vorhaut als Körperverletzung einstufte.
Ein Arzt, der in Deutschland einen Jungen aus religiösen Gründen beschneidet, macht sich gemäss diesem Urteil strafbar. Der Gerichtsentscheid von Ende Juni sorgt auch am Zürcher Kinderspital für Diskussionen. Mit diesem Urteil sei eine neue, ethische Betrachtungsweise hinzugekommen, sagte der Medienverantwortliche Marco Stücheli auf Anfrage der sda.
Man habe sich deshalb entschieden, vorläufig keine Beschneidungen mehr vorzunehmen und das Thema intern zu überprüfen. Er bestätigte damit eine entsprechende Meldung im „Beobachter“ vom Donnerstag. Man wolle sich Klarheit darüber verschaffen, ob solche Eingriffe – bei denen die Jungen zu klein sind, um ihr Einverständnis geben zu können – künftig weiterhin vertretbar seien oder nicht.
Vor juristischen Konsequenzen fürchte man sich aber nicht, betonte Stücheli. Nur schon deshalb, weil das Urteil des Kölner Landgerichtes keine Wirkung in der Schweiz habe. Auch andere ethische Fragen würden regelmässig intern diskutiert.
Eine bis zwei Beschneidungen pro Monat
Lange wollen die Spitalverantwortlichen nicht beraten. Man entscheide bald, ob man die Operationen wieder durchführe oder weiterhin darauf verzichte, sagte Stücheli weiter. Im Durchschnitt werden am „Kispi“ eine bis zwei religiöse Beschneidungen pro Monat durchgeführt. Diese Zahl ist seit Jahren relativ konstant.
Weiterhin durchgeführt werden hingegen Beschneidungen, die aus medizinischen Gründen nötig sind, etwa bei Vorhautverengung und anderen urologischen Problemen.