Kinomörder von Aurora entgeht Todesstrafe

Der Schütze vom Kinomassaker von Aurora in den USA ist zu einer lebenslangen Haftstrafe ohne Aussicht auf Bewährung verurteilt worden. Der Richter verkündete am Freitag das Strafmass. Die Geschworenen hatten sich nicht einstimmig für die Todesstrafe ausgesprochen.

James Holmes, der 2012 zwölf Menschen in einem Kino bei Denver getötet und 70 weitere verletzt hat, muss lebenslang hinter Gitter. Eine Geschworenenjury legte am Freitag das Strafmass fest. (Archivbild) (Bild: sda)

Der Schütze vom Kinomassaker von Aurora in den USA ist zu einer lebenslangen Haftstrafe ohne Aussicht auf Bewährung verurteilt worden. Der Richter verkündete am Freitag das Strafmass. Die Geschworenen hatten sich nicht einstimmig für die Todesstrafe ausgesprochen.

Der in einem grauen Hemd gekleidete Holmes nahm die Strafe ohne Regung zur Kenntnis. Aus dem Gerichtssaal war während der Verlesung der Strafe mehrfach kurzes Schluchzen zu hören, auch Holmes‘ Verteidiger trockneten sich mit Taschentüchern die Augen.

Um die im Bundesstaat Colorado kaum noch angewendete Todesstrafe zu verhängen, wäre eine einstimmige Entscheidung notwendig gewesen. Dazu kam es bei der mehrstündigen Beratung der Geschworenen nicht.

Holmes hatte im Juli 2012 zwölf Menschen in einem Kino erschossen und 70 zum Teil schwer verletzt. Die Verteidigung hatte die Einweisung in eine Psychiatrie gefordert.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Todesstrafe angestrebt und Holmes 165 Mal angeklagt: Für jeden der zwölf Toten ist Holmes des Mordes und des Totschlags angeklagt, für jeden der 70 Verletzten des versuchten Totschlags und versuchten Mordes – ergibt 164 Fälle.

Der letzte und 165. Fall bezieht sich auf die Sprengsätze, mit der er seine Wohnung versehen hatte. Vor drei Wochen war Holmes in allen Punkten schuldig gesprochen worden.

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