Kirchgemeinde Frick AG steht vor Zwangsverwaltung

Der reformierten Kirchgemeinde Frick AG droht die Zwangsverwaltung. Nach dem sofortigen Rücktritt der Kirchenpflegepräsidentin Bettina Roth ist die Kirchgemeinde nicht mehr beschlussfähig.

Der reformierten Kirchgemeinde Frick AG droht die Zwangsverwaltung. Nach dem sofortigen Rücktritt der Kirchenpflegepräsidentin Bettina Roth ist die Kirchgemeinde nicht mehr beschlussfähig.

Als Grund für den Rücktritt habe Roth angegeben, dass die Voraussetzungen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Kirchenpflege nicht mehr gegeben seien. Das teilte die Reformierte Landeskirche Aargau am Dienstag mit.

Die Kirchenpflege Frick besteht nur noch aus drei ehrenamtlichen Mitgliedern. Um Beschlüsse fassen zu können, muss die Kirchenpflege mindestens vier Mitglieder zählen.

Anhörung geplant

Der Kirchenrat, sozusagen der Verwaltungsrat des Landeskirche, wird nach eigenen Angaben einen Termin für die Anhörung der verbliebenen Kirchenpflegemitglieder ansetzen und anschliessend über die Errichtung eines Kuratoriums befinden.

Ein Kurator führt alleinverantwortlich die Geschäfte der Kirchgemeinde – bis eine vollständige neue Kirchenpflege gewählt und eingesetzt ist.

Anfang März hatte die Landeskirche bereits die Kirchgemeinde Erlinsbach AG unter Zwangsverwaltung gestellt. Grund für diese Massnahme war, dass drei der vier ehrenamtlichen Kirchenpflegemitglieder aus persönlichen Gründen zurückgetreten waren.

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