Klage des ehemaligen HSBC-Bankers wird nicht weiter behandelt

Die Herausgabe von Daten über Schweizer Bankangestellte an die US-Behörden hat für den Bundesrat und die Finanzmarktaufsicht Finma vorderhand kein Strafverfahren zur Folge. Die Bundesanwaltschaft ist auf eine Klage eines Ex-Angestellten der Bank HSBC nicht eingetreten.

Auch die HSBC gab Mitarbeiter-Namen an die USA weiter (Archiv) (Bild: sda)

Die Herausgabe von Daten über Schweizer Bankangestellte an die US-Behörden hat für den Bundesrat und die Finanzmarktaufsicht Finma vorderhand kein Strafverfahren zur Folge. Die Bundesanwaltschaft ist auf eine Klage eines Ex-Angestellten der Bank HSBC nicht eingetreten.

Die Bundesanwaltschaft bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur sda am Montag, sie habe nach Prüfung der Strafanzeige Nichtannahme verfügt. Der Anwalt des ehemaligen HSBC-Angestellten, Douglas Hornung, kündigte in einem Schreiben an verschiedene Medien an, er werde Rekurs vor dem Bundesstrafgericht einlegen.

Die Klage war im Juni eingereicht und Anfang August auf den Gesamtbundesrat ausgeweitet worden. Die Bundesanwaltschaft erachtet die fraglichen Straftatbestände als eindeutig nicht erfüllt an. Das ehemalige HSBC-Kadermitglied wirft der Bank, dem Bundesrat und der Finma Verletzung des Bankgeheimnisses, nachrichtendienstliche Tätigkeit zugunsten eines Drittstaates und weitere Delikte vor.

Auf Druck der USA

Der Bundesrat hatte einige, offiziell nicht genannte Banken im April autorisiert, mit den USA im Steuerstreit zu kooperieren und Informationen zu liefern. Die Banken stehen im Verdacht, US-Bürgern bei Steuerdelikten geholfen zu haben. Ihnen droht ohne Kooperation mit den Behörden ein existenzbedrohendes Strafverfahren in den USA.

Um einen aussergerichtlichen Vergleich erzielen zu können, hatten die Banken beim Bundesrat um die Bewilligung ersucht, umfangreiches Datenmaterial inklusive Korrespondenzen und Namensnennungen von involvierten Angestellten aushändigen zu können. Ohne Bewilligung wäre dies strafbar.

Denn Artikel 271 des Schweizerischen Strafgesetzes sieht für verbotene Handlungen für einen fremden Staat, „die einer Behörde oder einem Beamten zukommen“ ohne Bewilligung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Hornung vertritt in der Affäre nach eigenen Angaben die Interessen von gut vierzig ehemaligen oder gegenwärtigen Mitarbeitern von Credit Suisse, HSBC und Julius Bär. Die Banker haben in Genf und Zürich auch bereits zivilrechtliche Verfahren angestrengt. Sie befürchten Nachteile bei Auslandreisen, in der Berufsausübung und auf der Stellensuche.

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