Die Thurgauer Staatsanwaltschaft prüft eine Wiederaufnahme der am 11. November eingestellten Klage von Tierschutzorganisationen gegen den Freizeitpark Connyland in Lipperswil. Sie reagiert damit auf den Vorwurf, der verantwortliche Staatsanwalt sei befangen.
Sämtliche Akten des eingestellten Verfahrens würden einem Staatsanwalt der Thurgauer Generalstaatsanwaltschaft übergeben, teilte der Kreuzlinger Oberstaatsanwalt Andreas Zuber am Freitag auf Anfrage mit. Die Generalstaatsanwaltschaft wird eine allfällige Wiederaufnahme des Verfahrens prüfen.
Die Organisation OceanCare und die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hatten in ihrer Klage 2010 die Delfin-Haltung im Connyland kritisiert. Sie stützten sich dabei auf Aussagen von zwei ehemaligen Delfin-Trainern des Freizeitparks.
Vor einer Woche stellte der zuständige Staatsanwalt das Strafverfahren ein, weil er die Vorwürfe an das Connyland als unhaltbar beurteilte. Unabhängig davon kam der Freizeitpark in die Schlagzeilen, weil am 8. und am 13. November zwei Delfine auf mysteriöse Weise plötzlich starben.
Befangenheit wegen Sponsorings
Zudem erhielten Connyland-Verantwortliche anonyme Drohungen. Alle Vorfälle wurden anfänglich vom gleichen Staatsanwalt untersucht. Dieser geriet in den letzten Tagen jedoch unter Beschuss, weil er einen Handballclub präsidiert, der sich vom Connyland sponsorn lässt.
OceanCare warf ihm Befangenheit vor. Der Staatsanwalt sei ein Duz-Freund des Connyland-Geschäftsführers. In einem Communiqué vom Freitag forderte OceanCare eine Neubeurteilung der Strafklage gegen das Connyland. Die Organisation zweifelte die Seriosität der Ermittlungen an.
Oberstaatsanwalt Andreas Zuber teilte nun mit, um „jeden Anschein der Befangenheit auszuräumen“, habe er die Untersuchung der Drohungen gegen Connyland-Mitarbeiter einem andern Staatsanwalt übertragen. Der als befangen kritisierte Staatsanwalt ist damit nicht mehr für den „Fall Connyland“ zuständig.
Neue Beweise prüfen
OceanCare und die Stiftung TIR erhalten Gelegenheit, neue Beweise einzureichen, die eine Wiederaufnahme ihrer Strafklage rechtfertigten. Ob es dazu kommt, darüber wird die Generalstaatsanwaltschaft informieren.