Klagen gegen Kandidatur von Senegals Präsident Wade eingereicht

Sieben senegalesische Präsidentschaftskandidaten wehren sich juristisch gegen die Zulassung des amtierenden Staatschefs Abdoulaye Wade für eine weitere Kandidatur. Jeder von ihnen reichte am Samstagabend Rekurs gegen die umstrittene Entscheidung des Verfassungsgerichts ein.

Die Kandidatur von Wades für eine dritte Amtszeit soll annulliert werden, fordern Oppositionelle (Archiv) (Bild: sda)

Sieben senegalesische Präsidentschaftskandidaten wehren sich juristisch gegen die Zulassung des amtierenden Staatschefs Abdoulaye Wade für eine weitere Kandidatur. Jeder von ihnen reichte am Samstagabend Rekurs gegen die umstrittene Entscheidung des Verfassungsgerichts ein.

Das Ziel der Beschwerdeführer sei die Annullierung von Wades Kandidatur, sagte der Anwalt Moussa Bocar Thiam. Unter den Beschwerdeführern befinden sich Oppositionschef Ousmane Tanor Dieng und zwei frühere Regierungschefs.

Der 85-jährige Wade legte seinerseits Widerspruch gegen die Kandidatur der ehemaligen Ministerpräsidenten Macky Sall und Idrissa Seck sowie des früheren Aussenministers Cheikh Tidiane Gadio ein, wie die amtliche Nachrichtenagentur APS berichtete.

Das Verfassungsgericht hatte am Freitagabend die Namen von 14 Kandidaten veröffentlicht, die beim ersten Wahlgang Ende Februar antreten dürfen. Nicht auf der Liste war der Sänger Youssou N’Dour.

Das Gericht gestattete hingegen Wade, für eine dritte Amtszeit zu kandidieren. Dieser Entscheid hatte in Senegals Hauptstadt Dakar Krawalle ausgelöst. Dabei starb nach Polizeiangaben ein Polizist.

Aufruf zu Protesten

Die Opposition rief am Samstag zu weiteren Protesten gegen die Kandidatur von Wade auf. „Wir laden die Bevölkerung ein, sich zu organisieren und zu mobilisieren, um Wade zu konfrontieren“, hiess es in einer Erklärung der Koalition M23, welche die wichtigsten oppositionellen Präsidentschaftsanwärter vertritt.

Laut senegalesischer Verfassung sind einem Präsidenten nur zwei Amtszeiten erlaubt, doch diese Änderung trat erst nach Wades Amtsantritt im Jahre 2000 in Kraft. Das Gesetz gelte nicht rückwirkend, hatte Wade argumentiert.

N’Dour hingegen darf nicht kandidieren, weil er nach Angaben des Gerichts nicht genügend gültige Unterschriften gesammelt hatte. Er legte bereits im Laufe des Samstags Widerspruch gegen seinen Ausschluss ein.

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