Klare Mehrheit für Wohnraumförderungsgesetz – gegen Wohn-Initiative

Das baselstädtische Parlament will mit einem Wohnraumfördergesetz gemeinnütziges Wohnen fördern. Es hat das Gesetz am Mittwoch als Gegenvorschlag zur Wohninitiative des Mieterverbandes unterstützt. Statt einer Billigwohnungs-Stiftung soll der Staat direkt helfen.

Das baselstädtische Parlament will mit einem Wohnraumfördergesetz gemeinnütziges Wohnen fördern. Es hat das Gesetz am Mittwoch als Gegenvorschlag zur Wohninitiative des Mieterverbandes unterstützt. Statt einer Billigwohnungs-Stiftung soll der Staat direkt helfen.

Der Grosse Rat hat das Gesetz über die Wohnraumförderung (WRFG), das die Basler Regierung als direkten Gegenvorschlag zur Initiative «Bezahlbares und sicheres Wohnen für alle!» des Mieterverbandes vorgeschlagen hatte, nach über zweistündiger Debatte mit 75 gegen 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen befürwortet.

Die Initiative hingegen empfahl der Grosse Rat mit 67 gegen 12 Stimmen zur Ablehnung. Die Rechte geisselte das Volksbegehren als investitionsfeindlich und als Hindernis für Energiesparmassnahmen. Die SVP sähe damit Basel zum Magnet für Sozialhilfeempfänger werden. Laut der FDP würde günstiger Wohnraum dem Zerfall anheimgegeben.

Kommissions-Kompromiss mehrheitsfähig

Die Linke warnte vor zunehmender Wohnungsnot, war aber uneins: Die SP schluckte aber den Gegenvorschlag als Spatz in der Hand; Teile des Grünen Bündnis‘ hingegen – darunter Mitinitiantinnen – sind enttäuscht über die Passivität des Roten Basel angesichts einer Leerwohnungsquote von 0,46 Prozent.

Regierungspräsident Guy Morin sagte, in Basel gebe es «ganz sicher keine Wohnungsnot», aber eine Wohnungsknappheit wegen eines erfreulichen «moderaten» Bevölkerungszuwachses. Dagegen ziele der Gegenvorschlag. Dieser erwies sich in der Fassung der Bau- und Raumplanungskommission (BRK) als gelungener Kompromiss: Alle murrten, die meisten warnten aber vor Änderungen daran.

Durchgefallen ist im Parlament die Regierungsidee einer Stiftung für günstigen Wohnraum für besonders benachteiligte Menschen. Das Plenum folgte dazu seiner Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK), die kein Kapital auf Vorrat binden will und gezielte direkte Hilfe bevorzugt – «Subjekthilfe statt Objekthilfe» hiess es dazu reihum.

Streit um soziale Folgen

Der BRK-Sprecher räumte ein «ökologisch-sozialpolitisches Dilemma» ein, weil die energetische Erneuerung von Wohnraum zulasten rarer günstiger Altbaulogis gehen könne. Genauso schädlich wie eine Sanierungswelle wäre jedoch ein Sanierungsstau. Fördermassnahmen für gemeinnützige Wohn-Organisationen sollten das Dilemma entschärfen.

Genossenschaften seien kein Allheilmittel, hiess es dazu von Bündnisseite. Überhaupt bringe der Subjekthilfe-Ansatz dem Kanton künftig glatt fünf Prozent mehr Sozialhilfefälle; damit sei dann auch niemand glücklich.

Chancenlos blieben aber mehrere Anträge des Grünen Bündnis‘, das verbindlichere Formulierungen im Gegenvorschlag forderte und vor allem günstigen Wohnraum besser schützen wollte. Die Nein-Mehrheiten lagen dabei zwischen 73 gegen 6 und 68 gegen 14.

Linker Bruderzwist

Insbesondere passt dem Bündnis die Aufhebung des heutigen Gesetzes für Abbruch und Zweckentfremdung (GAZW) nicht – die darin enthaltene Abbruchbewilligungspflicht wird abgeschwächt ins WRFG überführt. Für die Rechte ist just dies dringend angesichts veränderter Ansprüche an Wohnungen.

Auch der SP gefällt diese Abschwächung nicht; die Initiative brächte aber erst eine Verfassungsgrundlage, die noch in Gesetzen umzusetzen wäre, und das daure viel zu lange. Eine Bündnis-Sprecherin fragte die SP, für wen sie eigentlich politisiere; der Gegenvorschlag rolle Investoren den «Roten Teppich» aus, warnte eine Parteikollegin.

Ein Antrag von Regierungspräsident Guy Morin, doch nur 10 statt 20 Mio. Franken bereitzustellen für vergünstigte Bauchrechte an gemeinnützige Wohnträger, blitzte übrigens mit 56 gegen 14 Stimmen ebenfalls ab.

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