Klarere Regelungen zur Sozialhilfe aber keine SKOS-Austritt

Der Fall des renitenten Sozialhilfebezügers von Berikon hat am Dienstag im Aargauer Grossen Rat Spuren hinterlassen. Der Rat verknurrte die Regierung gegen ihren Willen, das Sozialhilfegesetz klarer zu formulieren. Einen Austritt aus der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) lehnte der Rat jedoch ab.

Der Fall des renitenten Sozialhilfebezügers von Berikon hat am Dienstag im Aargauer Grossen Rat Spuren hinterlassen. Der Rat verknurrte die Regierung gegen ihren Willen, das Sozialhilfegesetz klarer zu formulieren. Einen Austritt aus der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) lehnte der Rat jedoch ab.

Das SVP-Postulat, das den SKOS-Austritt gefordert hatte, wurde vom Grossen Rat mit 64 zu 53 Stimmen abgelehnt.

Die SKOS sei ein privatrechtlicher Verein, aus dem der Kanton Aargau jederzeit austreten könne, argumentierte ein Vertreter der SVP vergeblich. Die Höhe der AHV werde auch nicht von einem Rentner-Verband bestimmt.

Ohne SKOS müsste ein nationales Gesetzes über die Sozialhilfe geschaffen werden, meinte dagegen ein SP-Sprecher. Die SKOS-Richtlinien sorgten für Rechtsgleichheit über die Kantonsgrenzen hinaus und würden auch von den Gerichten anerkannt.

Selbst die direkt betroffene Beriker Gross- und Gemeinderätin Rosmarie Groux (SP) sprach sich gegen einen Austritt aus. Dies, obwohl ihr Gemeinderat vor kurzem die Sistierung der SKOS-Mitgliedschaft beschlossen hatte.

Klarere Regelungen

Die CVP-Motion hingegen, die eine klarere Regelung bei der Kürzung und bei der Einstellung von Sozialhilfeleistungen forderte, wurde mit 78 zu 45 Stimmen überwiesen. Die Gemeinden sollen in heiklen Fällen nicht mit einem lückenhaftem Gesetz im Regen stehen gelassen werden, argumentierte ein Sprecher der sechs Motionäre.

Es brauche zwar klarere Regelungen, aber es brauche auch mehr Unterstützung der Gemeinden durch den Kanton, hiess es aus Kreisen der SP. Das Recht auf Sozialhilfe soll nicht beschitten werden, forderte die SP.

Die Gemeindeautonomie soll hochgehalten werden, wehrte sich Sozialdirektorin Susanne Hochuli zu Vorwürfen aus dem Rat, die Regierung habe eine schnoddrige Antwort auf das Motionsbegehren abgeliefert. Sie sei der Meinung, dass das bisherige Gesetz genüge.

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