«Kleine Schritte»-Strategie hat sich laut Michael Lauber bewährt

Die Bundesanwaltschaft (BA) zieht Bilanz ihres ersten Jahres unter Michael Lauber. Der neue Leiter sieht sich für seine «Strategie der kleinen Schritte» bestätigt und ist wenig erfreut darüber, dass ihm das Bundesstrafgericht neue Kompetenzen zugeschoben hat.

Michael Lauber, Leiter der Bundesanwaltschaft, während einer Pressekonferenz Anfang Jahr in Genf (Archiv) (Bild: sda)

Die Bundesanwaltschaft (BA) zieht Bilanz ihres ersten Jahres unter Michael Lauber. Der neue Leiter sieht sich für seine «Strategie der kleinen Schritte» bestätigt und ist wenig erfreut darüber, dass ihm das Bundesstrafgericht neue Kompetenzen zugeschoben hat.

Anfang 2012 übernahm Michael Lauber als neuer Bundesanwalt das Steuer der BA, nachdem diese in der Vergangenheit zum Teil herbe Kritik hatte einstecken müssen. Gemäss dem am Freitag veröffentlichten Tätigkeitsbericht der Bundesanwaltschaft zum vergangenen Jahr verfolgt Lauber seit seinem Amtsantritt eine «Strategie der kleinen Schritte».

Mafia-Bekämpfung als Schwerpunkt

Diese solle von Offenheit, Vertrauen und Professionalität geprägt sein. Der Rückblick auf 2012 bestätige dies als richtiges Vorgehen. Nicht zuletzt sei der BA auch von Seiten der Öffentlichkeit grosses Vertrauen entgegen gebracht worden.

Wie der Bericht weiter festhält, hat Lauber für seine Mandatsperiode Schwerpunkte definiert. Dazu gehört unter anderem die Einführung eines Verfahrenscontrollings, das die Qualität steigern und eine erhöhte Effizienz sicherstellen soll.

Als Schwerpunkte der operativen Tätigkeit nennt der Bundesanwalt die Bekämpfung der Geldwäscherei, der Wirtschaftskriminalität, des Terrorismus und der italienischen Mafia, sowie die Verfahren im Zusammenhang mit dem arabischen Frühling. Letztere seien 2012 sehr zeit- und ressourcenintensiv gewesen.

Neu für Social-Phishing zuständig

Wenig erfreut äussert sich die BA in ihrem Bericht zu einem letztjährigen Entscheid des Bundesstrafgerichts: Dieses habe das sogenannte Social-Phishing, bei dem Täter mit massenhaft verschickten E-Mails an Kreditkartendaten zu gelangen versuchen, grundsätzlich dem Zuständigkeitsbereich der BA zugeordnet.

Damit habe das Gericht faktisch eine neue Bundeskompetenz geschaffen, ohne dass die BA die Möglichkeit gehabt hätte, sich dieser neuen Ausgangslage ressourcenmässig anzupassen. Das erforderliche Knowhow sei weder bei der BA noch bei der Bundeskriminalpolizei (BKP) in ausreichendem Masse vorhanden.

Direktzugriff auf Ermittler gefordert

Im übrigen seien die Erfolgsaussichten in Social-Phishing-Fällen regelmässig in keinem Verhältnis zum Aufwand. Weiter erneuert die BA ihren Wunsch, dass ihr die mit gerichtspolizeilichen Ermittlungen befassten Einheiten der BKP direkt unterstellt werden.

Deren aktuelle Eingliederung ins Justizdepartement sei rechtsstaatlich problematisch: Zum einen könne der Bundesrat der BKP die Prioritäten ihrer Ermittlungstätigkeit vorschreiben. Das präjudiziere praktisch auch die Schwerpunktbildung der BA, die damit nicht unabhängig von der Exekutive entscheiden könne.

Zum anderen könnten Informationen, welche die BKP bei ihren Ermittlungen gewinne, ohne Kenntnis oder Einverständnis der BA ans Justizdepartement oder an den Bundesrat gelangen. Das sei geeignet, die Unabhängigkeit der Strafverfolgung zu tangieren.

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