Im Baselbiet sollen nicht mehr alle Velounterstände eine Baubewilligung benötigen: Die Regierung will kleine bis 6 Quadratmeter Fläche und 1,5 Meter Höhe ganz von dieser Pflicht befreien. Über mittelgrosse sollen weiter die Gemeinden entscheiden und über grosse der Kanton .
Die Regierung stellt in ihrer am Mittwoch publizierten Antwort auf ein EVP-Postulat von 2010 in Aussicht, ihre Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz zu lockern. Beim Blick über den Gartenhag habe sie in diversen Kantonen und auch Baselbieter Gemeinden dazu «zahlreiche Bestrebungen», also ein offenbar «breites Bedürfnis» festgestellt.
Nach einem Blick in einschlägige Anbieter-Kataloge habe sie eine Limite festgelegt: Sobald die revidierte Verordnung rechtskräftig ist, braucht es also im Baselbiet keine Baubewilligung mehr, wenn ein Velounterstand nicht grösser als sechs Quadratmeter und nicht höher als 1,5 Meter ist – Grenzabstände seien dennoch einzuhalten.
Basel-Stadt grosszügiger
Bis 12 Quadratmeter Fläche und 2,5 Meter Höhe bleiben auch künftig die Gemeinden Bewilligungsinstanz, darüber der Kanton. Ein gänzlicher Verzicht auf Baubewilligungen für Velounterstände bis 12 Quadratmeter würde beachtliche Vollzugsschwierigkeiten bringen, hiess es dazu. Der Vorschlag soll noch in eine Vernehmlassung auch bei den Gemeinden gehen.
Die Vorlage der Baselbieter Regierung zum Postulat beantragt erst dessen Abschreibung. Im Nachbarkanton Basel-Stadt seien derzeit Velounterstände bis 10 Quadratmeter Fläche und 2 Meter Höhe bewilligungsfrei. Im Aargau lägen die Limiten bei 5 Quadratmeter und 2,5 Meter, in Bern bei 10 Quadratmeter und 2,5 Meter sowie in Zürich aktuell bei 2 Quadratmeter und 1,5 Metern.
Doch auch mehrere Baselbieter Gemeinden hätten inzwischen schon liberalere «Praxen entwickelt, die gesetzlich nicht abgestützt sind». Oberwil beispielsweise verlange bis 6 Quadratmeter Fläche und 1,5 Meter Höhe keine Baubewilligung mehr, Liestal bis 5 Quadratmeter und 1,2 Meter oder Langenbruck bis 1 Quadratmeter und 1,2 Meter.