Kleinere Chancen auf Einbürgerung bei Gemeindeversammlungen

Gemeindeversammlungen beurteilen Einbürgerungsgesuche restriktiver als Gemeinderäte. Zu diesem Schluss kommt eine vom Schweizerischen Nationalfonds unterstützte Studie, die am Mittwoch veröffentlicht wurde. Besonders benachteiligt sind Ex-Jugoslawen und Türken.

Ein Einbürgerungswilliger im Staatskunde-Kurs (Archiv) (Bild: sda)

Gemeindeversammlungen beurteilen Einbürgerungsgesuche restriktiver als Gemeinderäte. Zu diesem Schluss kommt eine vom Schweizerischen Nationalfonds unterstützte Studie, die am Mittwoch veröffentlicht wurde. Besonders benachteiligt sind Ex-Jugoslawen und Türken.

Diese haben denn auch stark von einem Systemwechsel profitiert. Das stellten die Politikwissenschaftler Dominik Hangartner (Universität Zürich und London School of Economics) und Jens Hainmueller (Massachusetts Institute of Technology) fest.

Die Zahl der Einbürgerungen stieg bei Ex-Jugoslawien um 75 Prozent an, wenn eine Gemeinde das Einbürgerungsverfahren wechselte und statt an der Urne oder bei Gemeindeversammlungen neu im Gemeinderat, im Gemeindeparlament oder in spezialisierten Kommissionen abgestimmt wurde. Auch bei Türken stieg die Einbürgerungsrate um 68 Prozent.

Bei Italienern und Deutschen veränderte sich der Wert lediglich um 6 beziehungsweise 34 Prozent. Diese Unterschiede deuten laut den Forschern darauf hin, dass Personen aus Ex-Jugoslawien und der Türkei an der Urne oder bei Gemeindeversammlungen systematisch benachteiligt sind.

Immer weniger Entscheide an Gemeindeversammlungen

In den letzten 20 Jahren hat sich die Einbürgerungspraxis stark verändert. Während 1990 noch bei 80 Prozent der Gemeinden die Stimmbürger über das Bürgerrecht befanden, waren es 2010 noch rund 30 Prozent. Das ergab die Auswertung der Einbürgerungsentscheide von über 1400 Schweizer Gemeinden in diesem Zeitraum.

Ein Grund für den Systemwechsel ist ein Entscheid des Bundesgerichts vor zehn Jahren. Damals hatten die Richter ablehnende Entscheide an der Urne für unrechtmässig erklärt. Ihre Begründung: Jeder abgelehnte Bewerber hat ein Rekursrecht. Dieses kann bei Abstimmungen an der Urne nicht ausgeübt werden.

In der Folge wechselten viele Gemeinden vom direkt-demokratischen zum repräsentativ-demokratischen System. Die Folgen waren frappant: Im den ersten zwei Jahren nach dem Wechsel stieg die Einbürgerungsrate um je 50 Prozent.

„Ohne den Wechsel wären zwischen 2005 und 2010 rund 12’000 Immigranten weniger eingebürgert worden“, sagte Hangartner. Die Verdoppelung sei dabei nicht auf eine höhere Anzahl Anträge zurückzuführen.

Angst vor Rekurs

Weshalb lehnen Gemeinderäte und Parlamente weniger Gesuche ab als die Stimmbürger? „An der politischen Einstellung liegt es nicht“, sagte Hainmueller. Denn die Gemeinderäte seien kaum „linker“ zusammengesetzt als die jeweilige Wohnbevölkerung.

Der Grund für die grosszügigere Praxis liegt für den Forscher etwa in der Angst vor einem erfolgreichen Rekurs, der auf die gewählten Politiker zurückfallen könnte.

Die Forscher empfehlen jenem Drittel der Gemeinden, die weiterhin an Gemeindeversammlungen einbürgern, ihr Verfahren zu ändern: „Um das Risiko diskriminierender Ablehnungen zu minimieren, sollten Einbürgerungen von Gemeinderäten, Parlamenten oder spezialisierten Kommissionen vorgenommen werden“, sagte Hangartner.

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