Kleinkind in Staad SG nach KESB-Hinweis tot aufgefunden

In einem Einfamilienhaus in Staad SG hat die Polizei ein totes Mädchen gefunden. Die Staatsanwaltschaft St. Gallen geht von einem Tötungsdelikt aus. Die Eltern wurden festgenommen. Die KESB hatte nach einem Hausbesuch Verdacht geschöpft.

Ein Polizeiauto vor dem Haus in Staad SG, in welchem das zweijährige Mädchen tot aufgefunden wurde. Die Kantonspolizei St. Gallen geht von einem Tötungsdelikt aus. (Bild: sda)

In einem Einfamilienhaus in Staad SG hat die Polizei ein totes Mädchen gefunden. Die Staatsanwaltschaft St. Gallen geht von einem Tötungsdelikt aus. Die Eltern wurden festgenommen. Die KESB hatte nach einem Hausbesuch Verdacht geschöpft.

Die Vertreter der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Rorschach hatten die Mutter in Staad SG besucht und dabei keine befriedigenden Auskünfte über den Aufenthaltsort der zweijährigen Tochter erhalten.

Die Behörde reichte bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen Verdachts der Verletzung von Fürsorge- und Erziehungspflichten ein. Daraufhin wurde die Polizei mit Ermittlungen beauftragt.

Totes Kind im Keller

Bei der Hausdurchsuchung am Dienstag wurde im Keller ein totes Kind entdeckt. Der Zustand der Leiche lässt eine sofortige Identifikation nicht zu. Die Polizei geht aber davon aus, dass es sich um das gesuchte Mädchen handelt. Ursache wie Zeitpunkt des Todes sind noch nicht bekannt.

Die Eltern des Kindes, eine 32-jährige Deutsche und ein 52-jähriger Schweizer, wurden festgenommen. Für die Mutter ist beim Zwangsmassnahmengericht Antrag auf Untersuchungshaft gestellt worden.

Der Vater musste fürsorgerisch untergebracht werden. Er sei «nicht hafterstehungsfähig» und deshalb in die Psychiatrie eingewiesen worden, sagte Polizeisprecher Hanspeter Krüsi der Nachrichtenagentur sda.

Gesuch der Mutter

Anlass des Hausbesuchs durch die KESB war ein Gesuch der Mutter, die drei weitere Kinder hat, die nicht bei ihr wohnen. Sie habe beantragt, dass zwei dieser Kinder wieder bei ihr leben könnten und ein sogenanntes «Replatzierungsgesuch» gestellt, erklärte Krüsi.

Bei den routinemässigen Abklärungen der Wohn- und Familiensituation habe dann die KESB festgestellt, dass das Kind fehlt, das noch bei der Mutter lebt und mit den Nachforschungen begonnen.

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