Der US-Internetkonzern Google hat seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum «Recht auf Vergessen» im Mai 2014 348’085 Löschanträge erhalten. Die meisten Anträge zur Löschung von Suchergebnissen seien aus Frankreich und Deutschland eingegangen.
Insgesamt seien 1,23 Millionen Internetadressen überprüft worden, von denen 42 Prozent aus den Google-Suchergebnissen in Europa entfernt worden seien, teilte das Unternehmen am Mittwoch mit.
Der EuGH hatte entschieden, dass europäische Internetnutzer grundsätzlich das «Recht auf Vergessen» bei Suchmaschinen wie Google haben. Seit Ende Mai 2014 können Betroffene bei Google Anträge stellen, um Links aus den Suchergebnissen des Konzerns löschen zu lassen.
Aus dem Bericht von Google geht hervor, dass in Frankreich 73’399 Anträge gestellt wurden, die sich gegen knapp 250’000 Links richteten. In Deutschland bemühten sich Nutzer demnach in 60’198 Fällen um Löschung, betroffen waren gut 220’000 Internetadressen.
Über 8000 Anträge aus der Schweiz
Aus der Schweiz erhielt Google 8339 Anträge, sie betrafen 27’834 zu löschende Links. Dies gab der Konzern auf seiner Webseite bekannt.
Vor allem wollten Nutzer den Angaben zufolge Querverbindungen zu ihren Profilen im sozialen Netzwerk Facebook aus der Google-Suche löschen lassen.