Im Tessin wird der Tierschutz nicht als «soziales Ziel» in der Kantonsverfassung verankert. Am Ende machten nur 35 Stimmen den Unterschied aus. Einverstanden zeigte sich das Stimmvolk dagegen mit zwei Vorlagen aus dem Sparpaket von Regierung und Parlament.
47’950 stimmten für den grösseren juristischen Schutz für Tiere, 47’985 dagegen. Die Stimmbeteiligung lag bei 44,78 Prozent.
Ohne die Verfassungsänderung bleibt nun alles beim Alten. Zwar ist der rechtliche Schutz von Tieren nicht als «soziales Ziel» in der Kantonsverfassung verankert, allerdings wird er bereits durch die Bundesverfassung gewährleistet. Schon 2003 wurde der juristische Status von Tieren in der Schweiz geändert – sie galten fortan nicht mehr als «Sachen».
Zur Abstimmung war es überhaupt nur gekommen, weil es sich um eine parlamentarische Initiative mit obligatorischem Referendum handelte – der Tessiner Grosse Rat hatte die Initiative mit 56 Ja-Stimmen und 23 Nein-Stimmen bei 10 Enthaltungen im Oktober 2016 angenommen.
Gegner befürchteten Mehraufwand
Gegenwind kam schon im Abstimmungskampf von den Tessiner Jäger- und Fischereiverbänden und Landwirten. Sie kritisierten, dass ein Tötungsverbot auf sämtliche Tiere ausgedehnt werden könnte. Ausserdem mahnten sie an, dass mit der Änderung der Kantonsverfassung die juristische Basis für mehr Verbote und bürokratische Hürden geschaffen werden könnte.
Für die Umsetzung der Tierschutzinitiative hätte es in der Folge entsprechender Anwendungsgesetze bedurft.
Die ersten Unterzeichnerin der Initiative, Sabrina Aldi (Lega), schlug beispielsweise vor, dass alle zur Anzeige gebrachten Tiermissbräuche bei der Staatsanwaltschaft von einer zuständigen Person behandelt werden müssen. Gleichzeitig sollten die Tierschutzvereinigungen mehr Rechte erhalten und sich als Klägerpartei konstituieren können.
Sparpaket teilweise gutgeheissen
Das Tessiner Stimmvolk nahm ausserdem zwei von drei Vorlagen an, welche die von Regierung und Parlament beschlossenen Sparmassnahmen aus dem Jahr 2016 unterstützen. Gegen sie hatten Linksparteien das Referendum ergriffen.
Die Regierung hatte die Annahme empfohlen, da so bis zum Ende der Legislaturperiode 2019 ein ausgeglichener Haushalt vorgewiesen werden soll. Laut den linken Parteien wird der Rotstift aber an der falschen Stelle angesetzt, weshalb sie drei Mal das Referendum ergriffen.
Mit dem «Ja» der Tessinerinnen und Tessiner sinkt nun die Anzahl der Richter am Zwangsmassnahmengericht von vier auf drei. 53,7 Prozent sprachen sich für die Kürzung aus – so werden 256’000 Franken gespart. Rückendeckung gab es mit 52,47 Prozent Ja-Stimmen darüber hinaus für Kürzungen bei kantonalen Zuwendungen für Familien.
Einzig mit bei den Einsparungen im Gesundheitswesen zeigte sich das Tessiner Stimmvolk nicht einverstanden – hier lag die Nein-Fraktion mit 51,29 Prozent vorne. Die kantonalen Zuwendungen für die spitalexterne Pflege und Hilfe bleiben deshalb unverändert.
Mit einem «Ja» bei der Vorlage hätten 2,5 Millionen Franken eingespart werden können.
Die Kantonsregierung hatte im Vorfeld vorgerechnet, dass rund 20,5 Millionen Franken in den Kantonskassen fehlten, wenn die nötige Unterstützung bei allen drei Vorlagen ausbliebe.