Der Bieler Rentner Peter Hans Kneubühl hat vor Gericht einmal mehr höflich, aber bestimmt erklärt, er mache keine Angaben zu seiner Flucht und zur Frage, wo sich seine bislang nicht wiedergefundene Waffe befinde.
Kneubühl hatte sich im Herbst 2010 mit Waffengewalt gegen die Zwangsräumung seines Hauses gewehrt. Er schoss mehrfach auf Polizisten und verletzte einen davon schwer. Danach gelang dem heute fast 70-jährigen Rentner die Flucht. Erst neun Tage später konnte er verhaftet werden.
Nun steht der gemäss einem psychiatrischen Gutachten an einem Verfolgungs- und Beeinträchtigungswahn leidende Mann vor Gericht. Dieses hat in erster Linie zu entscheiden, ob Kneubühl überhaupt schuldfähig ist. Das Gutachten verneint dies. Der als sehr intelligent geltende Rentner sieht dies freilich ganz anders.
„So denke ich nicht“
Ob er sich denn nie überlegt habe, dass er mit seiner Aussageverweigerung zum Verbleib der Waffe gegenüber dem Gericht ein negatives Signal aussende, fragte Gerichtspräsident Markus Gross den Beschuldigten.
„Wir müssen über Ihre Freiheit entscheiden „und dann ist da draussen irgendwo eine Waffe, von der nur Sie wissen, wo sie ist…“, liess Gross den Satz im Raum stehen.
Doch, das habe er sich natürlich schon überlegt, entgegnete Kneubühl seelenruhig. „Aber sehen Sie, so denke ich nicht“, wandte sich der Beschuldigte an das Gericht.
Es gehe ihm nicht darum, in dem Prozess möglichst gut wegzukommen, es gehe ihm um die Wahrheit, die ans Licht kommen müsse. Damit spielte Kneubühl auf einen jahrelangen Erbstreit mit seiner Schwester an. Kneubühl beschuldigt seine Schwester, sie hetzte Polizei und Justiz auf ihn, um ihn zu vernichten.
„Ich setze die Prioritäten anders“
Unter seinen Kollegen im Gefängnis sei es natürlich schon ein Thema, dass man vor Gericht Reue zeigen und beteuern müsse, die Tat nie wieder zu begehen, sagte Kneubühl. Diese Kollegen wollten aufgrund ihres jugendlichen Alters ja möglichst rasch wieder in die Freiheit.
Er setze eben seine Prioritäten anders. „Ich denke nicht juristisch, sondern politisch“, betonte der Angeschuldigte.
„Ich massakriere niemanden“
Der Gerichtspräsident hielt Kneubühl darauf eine Passage aus einem Brief vor, den Kneubühl den neuen Besitzern seiner zwangsversteigerten Liegenschaft geschrieben hatte. Darin schrieb Kneubühl, er werde nicht ruhen, bis er sein Haus zurückhabe „und ich ihnen den Hals umgedreht habe“.
Das habe er symbolisch gemeint, betonte Kneubühl vor Gericht. „Ich bin kein Psychopath und massakriere niemanden“. Doch er habe eben in dem Brief deutliche Worte gebrauchen müssen.
Am Freitag finden vor dem Regionalgericht in Biel die Plädoyers statt. Dabei wird auch Kneubühl zu Wort kommen. Er verteidigt sich selber, zusätzlich zu seinem amtlichen Verteidiger. Das Gericht wird sein Urteil Ende nächster Woche fällen.