Der Bundesrat will Paaren mit Erbkrankheiten bessere Möglichkeiten geben, mit Hilfe der künstlichen Befruchtung ein gesundes Baby zu zeugen. Die zuständige Ständeratskommission möchte bei der Präimplantationsdiagnostik aber weiter gehen und auch Tests auf Trisomie 21 erlauben.
Der Bundesrat möchte es erblich vorbelasteten Paaren ermöglichen, ihre Embryos vor einer künstlichen Befruchtung auf Erbkrankheiten zu untersuchen. Heute ist die Präimplantationsdiagnostik (PID) verboten. Laut Bundesrat könnten bei einer beschränkten Zulassung jährlich 50 bis 100 Paare davon profitieren.
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) hat sich bei der zweiten Beratung zur umstrittenen Öffnung für das Ansinnen ausgesprochen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.
Details der Ausdehnung noch unklar
Sie möchte aber noch deutlich weiter gehen als der Bundesrat. In einem Vorentscheid beschloss sie, dass auch sogenannte Aneuploidie-Screenings zugelassen werden sollen, bei denen Embryonen auf abnormale Chromsomensätze getestet werden. Nur solche mit normalen Sätzen würden in den Mutterleib eingepflanzt.
Solche Tests würden es beispielsweise erlauben, Embryonen auszusondern, die eine Trisomie 21 (Down-Syndrom) oder eine andere Chromosomen-Abnormalität aufweisen. Es würde auch nicht mehr nur nach einer bestimmten Erbkrankheit, wie etwa Zystischer Fibrose, gesucht, sondern der Embryo generell untersucht. Der Bundesrat will solche Tests weiterhin verbieten.
Im Vergleich zum Bundesratsvorschlag könnten deutlich mehr Paare für solche Screenings in Frage kommen. Wer genau den Zugang erhalten soll, will die Kommission noch vertiefter untersuchen. Deshalb schloss sie ihre Beratungen noch nicht ab, so dass die Vorlage nicht wie geplant in der kommenden Wintersession behandelt wird.
In Europa sind Aneuploidie-Screenings beispielsweise in Portugal, Spanien oder Grossbritannien zumindest in einigen Fällen erlaubt. Schon in der Vernehmlassung wurden Stimmen laut, die eine Zulassung in der Schweiz forderten. Die Präimplantationsdiagnostik wirft generell ethische Fragen auf, weil dabei Babys im Prinzip nach bestimmten Merkmalen «erschaffen» werden können.
So viele Embryonen wie notwendig
In der Frage der sogenannten Retterbabys folgte die Kommission ganz knapp dem Bundesratsvorschlag. Mit 5 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung lehnte sie es ab, ein Verfahren zur Auswahl von Retterbabys zuzulassen. Damit könnten Embryonen ausgewählt werden, die ihrem Geschwister beispielsweise Gewebe oder Blutstammzellen zur Verfügung stellen können.
Beschlossen hat die Kommission bislang, dass sie die sogenannte 3-er Regel abschaffen möchte. Der Entscheid fiel mit 6 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung. Stimmt der Rat dem zu, könnten in Zukunft so viele Embryonen entwickelt werden, wie nötig sind für eine erfolgreiche Behandlung. Heute sind dafür nur drei erlaubt.
Für die Fälle, bei denen die Präimplantationsdiagnostik zur Anwendung kommt, will der Bundesrat die Grenze bei acht festlegen. Zu dieser Öffnung wird auch eine Volksabstimmung nötig sein, da die Verfassung geändert werden muss. Ausserdem würde damit auch erlaubt, Embyronen für spätere Versuche einzufrieren.
Lange diskutierte die Kommission laut Medienmitteilung auch um weitere Lockerungen bei der Fortpflanzungsmedizin, die nicht Gegenstand der Vorlage sind. So prüfte sie die Zulassung von Eizellen-Spenden – analog zu Samenspenden bei Männern. Die Kommission verzichtete aber darauf, um die Vorlage nicht zu überladen.