Kommission gegen mehr Transparenz bei Tierversuchen

Die Wissenschaftskommission des Nationalrates (WBK) will Firmen und Forscher schützen, die an Tierversuchen beteiligt sind. Sie sollen nicht in jedem Fall detaillierte Angaben über die Tierversuche machen müssen.

Auch Hunde müssen für Versuche herhalten (Bild: sda)

Die Wissenschaftskommission des Nationalrates (WBK) will Firmen und Forscher schützen, die an Tierversuchen beteiligt sind. Sie sollen nicht in jedem Fall detaillierte Angaben über die Tierversuche machen müssen.

Mit einer Revision des Tierschutzgesetzes will der Bundesrat unter anderem die Transparenz bei Tierversuchen verbessern. Die Nationalratskommission befürchtet nun Nachteile für Firmen und Personen, die an den Experimenten beteiligt sind.

Sie schlägt eine Zusatzklausel vor: Der Bundesrat soll bei der Regelung der Einzelheiten „die überwiegenden schutzwürdigen privaten oder öffentlichen Interessen beachten“. Rückschlüsse auf Firmen, Forscher, Forschungsanlagen und Forschungsvorhaben sollten vermieden werden. Der Schutz von Menschen, Anlagen und Geschäftsgeheimnissen dürfe nicht tangiert werden, hält die Kommission fest.

Gefahr für Tierversuchslabore

Bereits im Ständerat, der als erstes über die Gesetzesrevision beraten hatte, war umstritten, wie detailliert die Informationen über Tierversuche sein sollen. Die Mehrheit des Rates sprach sich schliesslich dafür aus, dass nach Abschluss eines Tierversuches neben dem Versuchszweck, der Anzahl eingesetzter Tiere und dem Schweregrad der Belastung auch das Fachgebiet des Versuchs und dessen Titel veröffentlicht werden sollen.

Eine Minderheit wollte nicht, dass das Fachgebiet und der Titel bekannt werden. Dadurch lasse sich das verantwortliche Forschungsinstitut identifizieren, warnten sie. Den Instituten drohe dann Gefahr, etwa von Tierschützern.

Schlachttiertransporte erneut Thema

In den anderen Punkten folgte die Nationalratskommission grösstenteils den Beschlüssen des Ständerates. Sie schlägt indes erneut vor, die Durchfuhr von Schlachttieren auf der Strasse gesetzlich zu verbieten. Heute ist das Transitverbot in einer Verordnung verankert.

Über eine gesetzliche Verankerung haben die Räte schon in anderem Zusammenhang diskutiert. Der Nationalrat befürchtet, dass die EU auf die Aufhebung des Verbots drängen könnte, wenn es nur auf Verordnungsebene geregelt ist. Der Ständerat wollte jedoch bisher nichts wissen von einer Änderung. Nun fordert die Nationalratskommission erneut, das Verbot ins Gesetz zu schreiben.

Handel mit Hunde- und Katzenfellen verbieten

Weniger umstritten ist das Verbot des Handels mit Hunde- und Katzenfellen. Die Räte hatten einer Motion zugestimmt und den Bundesrat damit beauftragt, das Gesetz etwas zu verschärfen.

Demnach soll nicht nur die Einfuhr, sondern jeglicher Handel mit Hunde- und Katzenfellen verboten sein.

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