Kommission ist für Ausländerstimmrecht in Solothurner Gemeinden

Im Kanton Solothurn sollen Ausländer mit Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) auf kommunaler Ebene ein Stimm- und Wahlrecht erhalten können. Nach dem Regierungsrat unterstützt auch die Justizkommission des Kantonsparlaments diese Forderung.

Im Kanton Solothurn sollen Ausländer mit Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) auf kommunaler Ebene ein Stimm- und Wahlrecht erhalten können. Nach dem Regierungsrat unterstützt auch die Justizkommission des Kantonsparlaments diese Forderung.

Die Gemeinden sollen selbst über das Mitspracherecht entscheiden können. Es wäre eine gesellschaftliche Anerkennung, wenn diese Ausländerinnen und Ausländer auf kommunaler partizipieren könnten, wie die kantonsrätliche Justizkommission (JUKO) am Montag mitteilte.

Die Gemeinde könnten gemäss JUKO zur Besetzung der Ämter auf einen grösseren Personenpool zurückgreifen. Die Niedergelassenen erhielten so die Gelegenheit, sich stärker für ihre Gemeinde zu engagieren. Von der Mitsprachemöglichkeiten wären im Kanton 42’370 Personen oder 16 Prozent der Wohnbevölkerung betroffen.

Volksauftrag von 200 Menschen

Die Justizkommission unterstützt wie der Regierungsrat das entsprechende Anliegen eines Volksauftrags, der von mehr als 200 Personen unterzeichnet wurde. Als nächsten Schritt muss nun der Kantonsrat entscheiden, ob er den Volksauftrag für erheblich erklären will.

Danach muss der Regierungsrat eine Vorlage zur Revision des Gemeindegesetzes ausarbeiten. Mit einem Volksauftrag haben 100 Solothurner Stimmberechtigte gemäss Kantonsverfassung das Recht, dem Kantonsrat schriftlich einen Antrag zu stellen.

Nicht erster Anlauf

Im Kanton Solothurn sind bislang mehrere politische Anläufe gescheitert, ein Ausländerstimmrecht einzuführen. Die Volksinitiative «zäme läbe – zäme wähle» wurde 1997 deutlich abgelehnt. Das Begehren wollte ein generelles Ausländerstimmrecht auf kantonale und kommunaler Ebene einführen.

Das Volk verwarf 2005 eine Teilrevision des Gemeindegesetzes. Damit sollte die Grundlage für ein freiwilliges Ausländerstimmrecht auf kommunaler Ebene geschaffen werden.

Acht Kantone kennen gemäss Angaben des Regierungsrats ein Ausländerstimmrecht in kommunalen Angelegenheiten. Die Kantone AR, BS und GR verfügen über ein fakultatives Ausländerstimmrecht. Die Kantone FR, GE, JU, NE und VD haben ein obligatorisches Ausländerstimmrecht in kommunalen Angelegenheiten eingeführt.

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