Die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK) will dem Stimmvolk keinen Gegenvorschlag zur Bankgeheimnisinitiative unterbreiten. Allerdings ist die Kommission in der Frage gespalten.
Die WAK beantragt ihrem Rat mit 7 zu 6 Stimmen, nicht auf den Gegenvorschlag einzutreten, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Diesen hatte die Wirtschaftskommission des Nationalrates erarbeitet. Der Nationalrat möchte sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag zur Annahme empfehlen.
Nun ist der Ständerat am Zug. Die Mehrheit seiner Kommission ist wie der Bundesrat der Auffassung, dass das Bankkundengeheimnis auf Gesetzesstufe genügend geschützt ist.
Steuerhinterziehung verharmlosen
Für steuerehrliche Personen bringe der Gegenentwurf keine Verbesserung, argumentiert die WAK. Er könnte aber die Steuerhinterziehung bagatellisieren und künftige Revisionen der Verrechnungssteuer und des Steuerstrafrechts blockieren.
Schon aus formalen Gründen möchte sie keine präventive Verhinderung von Gesetzesreformen unterstützen, schreibt die Kommission. Schliesslich könne das Parlament jede Reform ablehnen oder ändern.
Vertrauen in die Bürger
Die Minderheit der Kommission möchte das Bankkundengeheimnis in der Verfassung verankern und damit signalisieren, dass sie Vertrauen in die Bürgerinnen und Bürger hat. Ausserdem verweist sie auf die vom Bundesrat geplante und später auf Eis gelegte Revision des Steuerstrafrechts aus dem Jahr 2014.
Mit dieser würden Steuerbetrug und Steuerhinterziehung praktisch gleichgesetzt, halten die Befürworter von Initiative und Gegenvorschlag fest. Der Bundesrat lasse offen, ob das Vorhaben weiterverfolgt werde.
Bankgeheimnis als Grundrecht
Hinter der Volksinitiative steht ein Komitee um den SVP-Nationalrat und Banker Thomas Matter (ZH). Die Initianten wollen das steuerliche Bankgeheimnis als Teil des Grundrechts auf Schutz der Privatsphäre in der Bundesverfassung verankern. Aus Sicht des Bundesrates geht der Initiativtext über den geltenden Schutz hinaus. Ein Ja hätte zur Folge, dass die korrekte Erhebung der Steuern gefährdet wäre, heisst es in der Botschaft ans Parlament.
Heute haben die Steuerbehörden die Möglichkeit, Informationen bei Dritten einzuholen, wenn eine Person ihre Mitwirkung verweigert – beispielsweise den Lohnausweis beim Arbeitgeber. Die Initiative würde diese Möglichkeit einschränken. Die Steuerbehörden könnten nur noch im Rahmen von Strafverfahren Informationen einholen – und nur dann, wenn ein Gericht den Verdacht auf eine schwerwiegende Steuerstraftat bestätigt.
Keine materiellen Neuerungen
Mit dem Gegenentwurf würden die geltenden Gesetzesbestimmungen zu den Ausnahmen in der Verfassung verankert. Ausserdem würde ausdrücklich festgehalten, dass ein automatischer Informationsaustausch im Inland auch nicht über eine Revision der Verrechnungssteuer eingeführt werden kann.
Zwar brächte der Gegenentwurf keine materiellen Neuerungen, schrieb der Bundesrat in seiner Stellungnahme. Die Verankerung des steuerlichen Bankgeheimnisses in der Verfassung hätte jedoch eine negative Signalwirkung. Steuerunehrliche Personen sähen sich in ihrem Verhalten bestärkt, und die Steuermoral würde sinken. Als Folge davon ergäben sich Mindereinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden.