Kommission will Atomstrom aus der Grundversorgung kippen

Die Energiekommission des Nationalrates (UREK) will die Wasserkraft mit einer Abnahmegarantie stärken: Verbraucher in der Grundversorgung sollen nur noch Strom aus Wasserkraft erhalten. AKW-Strom und Importstrom würden aus der Grundversorgung verbannt.

Die Energiekommission des Nationalrates will die Wasserkraft nicht mit einer zusätzlichen Abgabe, sondern mit einer Abnahmegarantie stärken. (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Energiekommission des Nationalrates (UREK) will die Wasserkraft mit einer Abnahmegarantie stärken: Verbraucher in der Grundversorgung sollen nur noch Strom aus Wasserkraft erhalten. AKW-Strom und Importstrom würden aus der Grundversorgung verbannt.

Die UREK hat mit 17 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung einen entsprechenden Antrag angenommen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Sie beschloss dieses Modell anstelle einer zusätzlichen Abgabe auf Wasserkraft, wie sie die Strombranche vorgeschlagen hatte.

In der Kommission fand eine solche Abgabe keine Mehrheit, wie UREK-Präsident Stefan Müller-Altermatt (CVP/SO) auf Anfrage sagte. Bereits vor der Kommissionssitzung war Kritik an einer zusätzlichen Belastung der Haushalte laut geworden.

Bundesrat soll Preisgestaltung regeln

Zwar könnte auch das nun beschlossene Modell für die Endkunden zu etwas höheren Preisen führen. Überhöhte Preise will die Kommission aber verhindern. Nach ihrem Willen soll der Bundesrat Regeln für die Preisgestaltung erarbeiten.

Die Kommission hat dieses Modell im Rahmen der Diskussion zur Stromnetzstrategie beschlossen. Die Regeln sollen im Stromversorgungsgesetz verankert werden und könnten laut Müller-Altermatt bereits ab 2018 gelten. Entscheiden wird das Parlament.

Rasches Handeln nötig

Die Mehrheit der Nationalratskommission ist laut Mitteilung davon überzeugt, dass rasches gesetzgeberisches Handeln im Sinne einer Übergangslösung zur Stärkung der inländischen Produktion aus erneuerbaren Energien nötig ist.

Die tiefen Strompreise erschwerten Unterhalt und Ausbau der inländischen Kraftwerke, schreibt die UREK. Deshalb müsse die inländische Produktion aus erneuerbaren Energien gestärkt werden. Feste Endverbraucher sollten daher ausschliesslich Strom aus solcher Produktion erhalten.

Keine doppelte Förderung

Bereits geförderte Stromproduktion – etwa Strom aus Sonnen- und Windenergie – würde aber vom System der Grundversorgung ausgeschlossen. Faktisch geht es somit nur um die Wasserkraft. Diese wird zwar ebenfalls subventioniert, falls das Stimmvolk am 21. Mai das revidierte Energiegesetz gutheisst.

Die Marktprämie für die Grosswasserkraft ist aber nicht für Strom vorgesehen, der in der Grundversorgung abgesetzt wird. Eine Doppelförderung werde es also nicht geben, erklärte der Kommissionspräsident.

Streit um künftige Marktmodelle

Über mögliche künftige Marktmodelle wird seit geraumer Zeit diskutiert. Das heutige System zur Förderung erneuerbarer Energien, für das bei einem Ja in der Abstimmung vom 21. Mai mehr Geld zur Verfügung stünde, ist auf fünf Jahre befristet.

Dass anschliessend weitere Massnahmen nötig sein werden, ist kaum umstritten. Die Nationalratskommission will nun aber nicht zuwarten, sondern die Wasserkraft sofort unterstützen.

Keine Subventionen für AKW

Stromunternehmen hatten neben einer Wasserkraft-Abgabe auch Modelle zur Diskussion gestellt, von welchen Atomkraftwerke profitieren würden. In einer späteren Phase sollte nach ihrem Willen eine «Dreckstromabgabe» erhoben werden – eine CO2-Abgabe auf Strom, von der sich Lieferanten befreien könnten, indem sie Strom aus inländischer CO2-freier Produktion beziehen.

Das Modell, für das sich die Kommission nun ausgesprochen hat, enthält keine Dreckstromabgabe. Der Atomstrom würde nicht unterstützt, sondern auf den freien Markt mit den Grosskunden verbannt.

Preisvorteile für Grosskunden

Der Ständerat hatte bei der Beratung des Stromnetzgesetzes weder eine Wasserkraftabgabe noch eine Abnahmegarantie beschlossen. Mit dem Ziel, die heimische Wasserkraft zu schützen, sprach er sich jedoch für die Streichung eines Artikels aus.

Elektrizitätsunternehmen würde dadurch wieder erlaubt, die Kosten der Eigenproduktion vollständig den gebundenen Kunden in der Grundversorgung anzulasten. Von den Preisvorteilen aus Einkäufen am Markt würden damit nur die Grosskunden profitieren – eine Praxis, die das Bundesgericht gestoppt hatte. Die Mehrheit der Nationalratskommission war nun aber der Auffassung, dass damit nicht alle relevanten Fragen gelöst werden.

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