Kommission will doch keine erschwerten Bedingungen für Zivildienst

Männer, die statt Militärdienst Zivildienst leisten wollen, sollen dies weiterhin auf Gesuch hin tun können. Die sicherheitspolitische Kommission (SIK) des Nationalrates will nun doch keine Gesetzesänderung, um die Hürden zum Zivildienst wieder zu erhöhen.

Ein Zivildienstleistender im Einsatz (Archiv) (Bild: sda)

Männer, die statt Militärdienst Zivildienst leisten wollen, sollen dies weiterhin auf Gesuch hin tun können. Die sicherheitspolitische Kommission (SIK) des Nationalrates will nun doch keine Gesetzesänderung, um die Hürden zum Zivildienst wieder zu erhöhen.

Seit 1. April 2009 müssen Männer, die zivilen statt militärischen Dienst leisten wollen, nicht mehr zur Gewissensprüfung antreten, sondern lediglich den Tatbeweis erbringen. Unmittelbar nach dieser Neuerung stieg die Zahl der Zivildienstgesuche stark an.

Zulassungsregeln verschärft

Der Bundesrat verschärfte im Februar 2011 die Zulassungsregeln und hatte damit Erfolg: Die Zahl der Gesuche ging zurück. Die SIK-Mehrheit sei entgegen ihrer früheren Meinung zum Schluss gekommen, dass Gesetzesänderungen vorläufig nicht nötig seien, sagte Präsidentin Chantal Galladé (SP/ZH) am Dienstag in Bern vor den Medien.

Die Kommission fällte den Entscheid mit 14 zu 10 Stimmen. Gleichzeitig gab sie einen Bericht bis 2014 in Auftrag. Darin soll untersucht werden, wie weit der Tatbeweis mit den neuen Armeebeständen vereinbar ist. Das Parlament beschloss im Herbst 2011, den Sollbestand bei 100’000 Armeeangehörigen festzusetzen.

Die Mehrheit der SIK sei der Auffassung, dass sich die Zahl der Zivildienst-Gesuche dank der strengeren Zulassungsbestimmungen auf normalem Niveau bewege, sagte Galladé. Der Bestand der Armee sie durch die Abkehr vom Militärdienst nicht gefährdet.

Minderheit: Abwarten ist fahrlässig

Der Zivildienst erhöhe zudem die Wehrgerechtigkeit. Mehr Menschen als vor der Abschaffung der Gewissensprüfung erfüllten derzeit ihre Dienstpflicht. „Es ist besser, wenn sie Zivildienst leisten als wenn sie ausgemustert werden“, sagte Galladé dazu.

Die Minderheit der SIK dagegen findet es laut Galladé fahrlässig, mit den Gesetzesänderungen zuzuwarten. Die beiden Dienste seien nicht vergleichbar, auch wenn der Dienst in Zivil anderthalb Mal so lange dauert wie der Dienst in Uniform. „Zivis“ hätten im Gegensatz zu Armeeangehörigen einen Acht-Stunden-Tag.

Den Einstieg in den Zivildienst hält die Minderheit nach wie vor für zu leicht. Zudem zweifelt sie an der Verfassungsmässigkeit des Tatbeweises, da die Verfassung die freie Wahl zwischen Zivildienst und Militärdienst nicht vorsieht. Auch will die Minderheit, dass der Ständerat zu früheren Beschlüssen der grossen Kammer oder ihrer SIK für weitere Verschärfungen Stellung nimmt.

Vor der Abschaffung der Gewissensprüfung wollten jährlich weniger als 2000 Dienstpflichtige Zivildienst statt Militärdienst leisten. 2009 wurden 6720 Personen zum Zivildienst zugelassen. 2011 – als die Zulassungshürden erhöht wurden – waren es nach Angaben der Vollzugsstelle für den Zivildienst (ZIVI) noch 4670 Personen.

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