Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerats will die Tätigkeiten von alt Bundesräten nun doch nicht einschränken. Sie beantragt ihrem Rat mit 7 zu 2 Stimmen, auf die Gesetzesänderung nicht einzutreten, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.
Im Juni 2011 hatte sich noch eine knappe Mehrheit der SPK im Grundsatz dafür ausgesprochen, dass Bundesratsmitglieder in Zukunft nicht mehr unmittelbar nach ihrer Amtszeit ein bezahltes Mandat annehmen dürfen. Die Vorlage, die der Nationalrat in der Folge verabschiedet hat, vermochte die SPK nun aber nicht mehr zu überzeugen.
Die Regelung wäre aus Sicht der SPK unverhältnismässig, da sie «auch unproblematische, aber wertvolle Mitarbeit» von ehemaligen Mitgliedern des Bundesrats in Wirtschaft und Gesellschaft verhindere, wie es in der Mitteilung der Parlamentsdienste heisst. Zudem treffe sie alle Bundesräte – auch jene, die bereits nach kurzer Amtsdauer zurücktreten.
SPK: «Verhaltenskodex» genügt
Die SKP betrachtet es als ausreichend, dass der Bundesrat für sich selbst einen «Verhaltenskodex» geschaffen hat. Auf eine gesetzliche Regelung solle verzichtet werden. Politische Moral lasse sich nicht per Gesetz dekretieren, findet die Mehrheit der SPK.
Die Minderheit plädierte hingegen für eine gesetzliche Regelung. Diese leiste einen Beitrag zur Wahrung der Glaubwürdigkeit der staatlichen Institutionen, argumentierte die Minderheit. Die Ablehnung durch die SPK kommt einem Antrag auf Nichteintreten gleich.
Nationalrat will Mandatsverbot
Der Nationalrat hatte sich in der letzten Herbstsession gegen den Willen des Bundesrats mit 99 zu 86 Stimmen dafür ausgesprochen, dass Bundesräte nach ihrem Rücktritt während zwei Jahren keine bezahlten Mandate bei Kapitalgesellschaften oder vergleichbaren Unternehmen annehmen dürfen. Auch eine Tätigkeit, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den Aufgaben als Bundesrat steht, wäre untersagt.
Alt Bundesrätinnen und alt Bundesräte sollen ausserdem nach ihrem Ausscheiden aus der Landesregierung keine bezahlten Mandate von Organisationen oder Personen des öffentlichen oder privaten Rechts annehmen dürfen, die von der Finanzierung des Bundes abhängig sind.
Ausgenommen von dieser sogenannten Karenzfrist wären die seltenen Fälle, in denen ein Bundesrat nicht wiedergewählt wird. Eine Karenzfrist für die Topkader der Bundesverwaltung hatte der Nationalrat hingegen abgelehnt.
«Lex Leuenberger»
Den Anstoss für die Gesetzesvorlage hatten zwei parlamentarische Initiativen gegeben. Diese waren als Reaktion auf ein Verwaltungsratsmandat für den früheren Verkehrsminister Moritz Leuenberger eingereicht worden. Der Sozialdemokrat war kurz nach seinem Rücktritt beim Baukonzern Implenia eingestiegen.