Das neue Gerichtsorganisationsgesetz für den Kanton Basel-Stadt wird von der vorberatenden Grossratskommission grundsätzlich positiv aufgenommen. Allerdings schlägt sie dem Parlament in diversen Punkten Änderungen vor wie etwa ein zusätzliches Präsidium für das Zivilgericht.
Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission des Grossen Rats (JSSK) beantragt für das Zivilgericht eine Aufstockung der Präsidien um 50 Stellenprozent. Eine Aufstockung um eine Vollpensum lehnte das Gremium dagegen mit fünf gegen vier Stimmen ab, wie aus dem am Freitag veröffentlichten Kommissionsbericht hervorgeht.
Für die Aufstockung entschied sich die JSSK, weil sie künftig keine Vermischung der verschiedenen Gerichte mehr will. Die vor allem vom Zivilgericht in mietrechtlichen Fällen praktizierte vorübergehende Übertragung der Präsidienfunktion auf Richter des gleichen Gerichts soll zudem nur noch in Einzelfällen möglich sein.
Rekurskommission wird Gericht
Eine weitere Änderung an der regierungsrätlichen Vorlage betrifft die bisherige Rekurskommission für fürsorgerische Unterbringungen. Diese soll in ein entsprechendes Gericht umbenannt und als oberes kantonales Gericht anderen Gerichten gleichgestellt werden. Dadurch soll auch für dieses Gericht der Präsident oder die Präsidentin vom Volk und nicht durch die Regierung gewählt werden.
Äusserst knapp mit Stichentscheid der Präsidentin hat die JSSK das neue Gesetz überdies um einen allgemeinen Förderartikels für die Teilzeitbeschäftigung ergänzt, um die Vereinbarkeit von Richteramt mit Familie oder wissenschaftlicher Tätigkeit zu unterstützen. Eine andere Haupterwerbstätigkeit sollen Gerichtspräsidien und Geschäftsleitungsmitglieder der Staatsanwaltschaft aber nicht ausüben.
Die wichtigsten Eckpunkte der regierungsrätlichen Vorlage finden bei der JSSK Zustimmung. So begrüsst das Gremium die Einführung der selbständigen Justizverwaltung und die Wahl der Richterinnen und Richter durch das Parlament statt durch das Volk. Wie die Regierung will zudem auch die Mehrheit der Kommission auf eine Handelsgericht verzichten.