Wie der Nationalrat will auch die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK), dass Zwangsheiraten in der Schweiz nicht mehr toleriert werden. Die SPK will aber weiter gehen als der Nationalrat: Wurde eine Ehe unter Zwang geschlossen, soll sie von Schweizer Gerichten immer annulliert werden müssen.
Mit 10 zu 2 Stimmen beantragt die SPK ihrem Rat, dass Zwangsehen auch dann von Amtes wegen für ungültig erklärt werden sollen, wenn die Betroffenen die freiwillig Ehe weiterführen wollen. Die SPK will es nicht dem Ermessen des Gerichts überlassen, ob eine Zwangsheirat aus freiem Willen weitergeführt werden darf.
Gemäss Angaben der Parlamentsdienste hiess die UREK den in diesem Sinne abgeänderten Gesetzesentwurf mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. Das Geschäft ist damit bereit für die Beratung im Ratsplenum.
Der Nationalrat hat die Vorlage in der Frühjahrssession beraten und ist dabei den Vorschlägen des Bundesrats gefolgt. Kernstück der Vorlage ist ein neuer Strafrechtsartikel: Wer andere Menschen mit Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile nötigt, eine Ehe einzugehen, soll eine Strafe von fünf Jahren Freiheitsentzug riskieren.
Auch wird in den Gesetzen der Grundsatz verankert, dass sämtliche Voraussetzungen für eine Eheschliessung in der Schweiz ausschliesslich nach Schweizer Recht beurteilt werden.
So werden Ehen mit Minderjährigen auch bei Ausländerinnen und Ausländern nicht mehr toleriert. Ebenso sind im Ausland geschlossene Ehen mit Minderjährigen nicht mehr zulässig. Zudem sind nach Zivilgesetzbuch die Zivilstandsämter verpflichtet, Strafanzeige einzureichen, wenn sie Zwang feststellen.