Das Gesetz über die Wohnraumförderung (WRFG), das die Basler Regierung als direkten Gegenvorschlag zu einer Initiative des Mieterverbandes vorschlägt, kommt bei den Kommissionen an. Sie wollen aber keine Stiftung für Günstigwohnungen, sondern direkte Hilfe.
Die baselstädtische Regierung will mit dem im August präsentierten WRFG die 2011 mit 3055 Unterschriften eingereichte Initiative «Bezahlbares und sicheres Wohnen für alle!» des Mieterverbandes kontern, weil deren teils löbliche Ziele ihrer Ansicht nach nur mit zu krassen Eingriffen in den Wohnungsmarkt zu erreichen wären.
Damit der Wohnungsmarkt in Basel funktioniert, will die Regierung, dass in den nächsten zehn Jahren 4400 zusätzliche Wohnungen gebaut werden. Für den gemeinnützigen Wohnungsbau soll der Kanton Areale und Liegenschaften erwerben, um diese im Baurecht abzugeben; für Preisdifferenzen dabei will sie zehn Mio. Franken bereitstellen.
Direkte Wohnungshilfe flexibler als Stiftung
Bei der Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) finden diese Regierungsvorschläge eine Mehrheit, wie aus ihrem am Donnerstag publizierten Bericht an den Grossen Rat hervorgeht. Auch sie hält das Volksbegehren für nicht stufengerecht, da zu detailliert, und für interventionistisch und investitionsfeindlich.
Nicht überzeugt hat die WAK hingegen der Regierungs-Vorschlag einer Stiftung für günstigen Wohnraum mit 15 Mio. Franken Startkapital. Sie schlägt stattdessen einen neuen Passus im WRFG vor, mit dem der Kanton via Sozialhilfe besonders benachteiligten Personen direkt bedarfsgerechten Wohnraum zur Verfügung stellen kann.
Für die WAK-Mehrheit würde die Stiftungslösung zuviel Kapital binden, das vielleicht gar nicht benötigt wird. Die Verwaltung könne besser punktuell und bedarfsgerecht Sozialwohnungen erwerben und vermieten; zudem entfalle eine separate Stiftungsorganisation. Die Regierung hofft, dass eine Stiftung mehr Drittmittel gewinnen könnte.
BRK will mehr Geld für Genossenschaften
Die Bau- und Raumplanungskommission (BRK) schlägt derweil in ihrem Mitbericht zum WAK-Bericht auch die Aufstockung der Beträge für flankierende Massnahmen vor. Die BRK will dabei insbesondere gemeinnützige Wohnbauorganisationen wie etwa Genossenschaften fördern.
Unter anderem solle der Kanton für günstige Projektdarlehen an solche Gemeinnützigen-Bauprojekte fünf statt zwei Mio. Franken und für den Ausgleich der Differenz von Areal-Kaufpreisen und Baurechtzinsen 20 statt 10 Mio. bereitstellen. Weiter regt die BRK eine höhere Limite für bestimmte Projektbürgschaften an.
Gerungen haben WAK und BRK ferner um die Aufhebung des Gesetzes für Abbruch und Zweckentfremdung (GAZW) – die Regierung will die Abbruchbewilligungspflicht ins WRFG überführen. Neu würde Abbruch von Wohnungen immer bewilligt, wenn mindestens gleich viel Wohnraum entsteht. Für Logiszusammenlegungen entfiele die Bewilligungspflicht.