Konsumenten werden bei geschützten Bezeichnungen oft getäuscht

Konsumenten werden bei Lebensmitteln hierzulande immer noch häufig getäuscht. Das zeigt eine Untersuchung der Kantonschemiker im letzten Jahr. In vier von zehn kontrollierten Betrieben wurden geschützte Produktebezeichnungen missbräuchlich verwendet.

Nicht jeder Parmesan, den Betriebe anbieten, verdient auch die geschützte Bezeichnung (Symbolbild). (Bild: sda)

Konsumenten werden bei Lebensmitteln hierzulande immer noch häufig getäuscht. Das zeigt eine Untersuchung der Kantonschemiker im letzten Jahr. In vier von zehn kontrollierten Betrieben wurden geschützte Produktebezeichnungen missbräuchlich verwendet.

Die hohe Beanstandungsquote zeige, dass die Anbieter von Lebensmitteln den Vorschriften zum Schutz dieser Bezeichnungen noch nicht genügend Beachtung schenken würden, schreibt der Verband der Kantonschemiker der Schweiz in einer Mitteilung vom Donnerstag.

Konkret hat der Verband 1445 schweizerische oder europäische Produkte untersucht, die mit geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB), geographischen Angaben (GGA) oder mit den Bezeichnungen «Berg» oder «Alp» angepriesen wurden.

Unter die Lupe nahmen die Kantonschemiker dabei 963 Betriebe, in denen Lebensmittel hergestellt, verarbeitet, abgepackt und gekennzeichnet werden. Dazu zählten etwa Restaurants, Bäckereien, Metgereien, Käsereien, Märkte, Grossverteiler und Detailisten.

Bei den europäischen Produkten beanstandeten die Kantonschemiker am meisten die Bezeichnungen für Parmesan, Feta und Parmaschinken. Bei den Schweizer Produkten waren es «Walliser Trockenfleisch GGA» und «Damassine AOP». Überraschend zeigte sich die höchste Missbrauchsquote mit 50 Prozent bei Marktständen.

Die Untersuchung ist Teil einer nationalen Kampagne, an der sich neben den Kantonen auch das Fürstentum Liechtenstein beteiligt hat. Je nach Art und Schwere der festgestellten Mängel wurde eine Verwarnung ausgesprochen oder Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden erstattet.

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