Konsumenten werden besser vor Kostenfallen geschützt

Ab dem 1. Juli wird der Konsumentenschutz in der Telekommunikation verbessert: Im Internet und am Telefon dürfen nur noch jene Preise verrechnet werden, die explizit aufgeführt sind.

Der Konsumentenschutz in der Telekommunikation wird ab dem 1. Juli verbessert (Archiv) (Bild: sda)

Ab dem 1. Juli wird der Konsumentenschutz in der Telekommunikation verbessert: Im Internet und am Telefon dürfen nur noch jene Preise verrechnet werden, die explizit aufgeführt sind.

Betroffen von der Änderung sind etwa kostenpflichtige Anrufe im Erotik- oder Esoterikbereich, die mit den Ziffern 090 beginnen. Heute müssen die Anbieter nur den Preis ab Festnetz bekanntgeben. Für Anrufe vom Handy aus wird ein Zuschlag verrechnet, meist in unbekannter Höhe.

Neu dürfen die Anbieter nur noch den angegebenen Preis verrechnen, unabhängig davon, aus welchem Netz ein Kunde anruft. Zuschläge sind unzulässig, wie das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) am Donnerstag an einem Hintergrundgespräch ausführten.

Auch im Internet werden Konsumenten künftig besser vor Kostenfallen geschützt. Eine Leistung darf ab Juli nur noch dann verrechnet werden, wenn der Preis dafür transparent auf oder direkt neben der Schaltfläche steht, mit der man den Kauf bestätigt. Der Hinweis «zahlungspflichtig bestellen» oder eine ähnliche Formulierung muss zudem gut sichtbar und deutlich lesbar angebracht werden.

Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung der Fernmeldedienst- und Preisbekanntgabeverordnung im vergangenen November beschlossen und auf Juli in Kraft gesetzt.

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