Konsumentenschützer bieten Formulare gegen unlauteren Wettbewerb

Am 1. April tritt das neue Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in Kraft. Die Konsumentenorganisationen stellen den Bürgern ab diesem Tag Beschwerdeformulare zur Verfügung – damit Schneeballsysteme und andere missbräuchliche Praktiken bald der Vergangenheit angehören.

Konsumentinnen und Konsumenten sollen sich einfacher zur Wehr setzen können (Archiv) (Bild: sda)

Am 1. April tritt das neue Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in Kraft. Die Konsumentenorganisationen stellen den Bürgern ab diesem Tag Beschwerdeformulare zur Verfügung – damit Schneeballsysteme und andere missbräuchliche Praktiken bald der Vergangenheit angehören.

Die Formulare sollen es Konsumentinnen und Konsumenten erleichtern, unlautere oder verbotene Praktiken zu melden, wie die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen am Montag mitteilte. Ziel ist es, solche Praktiken drastisch einzudämmen oder gar zum Verschwinden zu bringen. Zudem sollen allfällige Lücken in der Gesetzgebung aufgedeckt werden.

Die drei Konsumentenorganisationen – die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), die Fédération romande des consommateurs (FRC) und die Associazione consumatrici e consumatori della Svizzera italiana (acsi) – werden die Formulare auf ihren Internetseiten aufschalten.

Von unlauteren Praktiken betroffene Konsumenten oder Unternehmen können die Formulare ausfüllen und elektronisch übermitteln. Die Konsumentenschützer sammeln die Beschwerden und können je nach Fall beispielsweise Strafanzeige einreichen oder das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) einschalten.

Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist im vergangenen Jahr revidiert worden. Es soll Konsumenten besser vor irreführenden und missbräuchlichen Geschäftsmethoden wie Schneeballsystemen oder haltlosen Gewinnversprechen schützen. Neu kann der Bund gegen unlautere Geschäftspraktiken mit Straf- oder Zivilklagen intervenieren.

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