Lockvogelangebote, Adressbuchschwindel, unerwünschte Werbeanrufe: Laut den Schweizer Konsumentenschützern halten sich viele Unternehmen noch nicht an die Regeln, die das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorschreibt. 5000 Beschwerden sind hängig.
Bisher hat sich die Allianz der Komsumentenschutz-Organisationen vor allem auf gesetzeswidrige Werbeanrufe, Adressbuchschwindel und Kaffeefahrten konzentriert, wie Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), am Montag vor den Medien in Bern sagte. Das neue UWG, das seit April in Kraft ist, reguliert solche Praktiken strenger.
Laut Stalder betrafen rund 80 Prozent der Beschwerden Werbeanrufe: Firmen versuchten Personen am Telefon etwas anzudrehen, obschon diese mit einem Stern im Telefonbuch angegeben hatten, dass sie keine Werbeanrufe wünschen. Diese Praxis ist seit April verboten.
Mit dem neuen Gesetz haben der Bund sowie Konsumentenschutzorganisationen das Recht, Klage gegen Firmen wegen unlauteren Praktiken einzureichen. Laut Stalder haben die Konsumentenschützer in rund 50 Fällen von diesem Recht Gebrauch gemacht. Noch gebe es aber keine konkreten Ergebnisse.
Stalder fordert, dass der Bund stärker gegen unlautere Praktiken vorgeht. Nach ihrer Ansicht legt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) noch zu wenig Entschlossenheit an den Tag. „Das Seco steht auf die Bremse“, kritisierte sie.
Politikerrating geplant
Um ihren Anliegen Nachdruck zu verleihen, plant die Allianz für 2013 die Einführung eines Politikerratings: Anhand ihres Abstimmungsverhaltens sollen Parlamentarier auf ihre Unterstützung von Konsumentenschutzanliegen hin beurteilt werden.
Weiter will sich die Allianz, der neben der Stiftung für Konsumentenschutz die Fédération romande des consommateurs sowie die Associazione consumatrici e consumatori della Svizzera italiana angehören, stärker für die Vermeidung von Lebensmittelabfällen einsetzen. Für das kommende Jahr plant sie eine Kampagne, um die Konsumenten auf das Problem aufmerksam zu machen.
„Es geht darum, nicht den Mahnfinger zu heben, sondern zu zeigen, wie man Abfälle vermeiden könnte“, erklärte Sara Stalder gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Schuldzuweisungen brächten nichts.
In diesem Jahr untersuchten die Konsumentenschützer die Mindesthaltbarkeitsdaten von Lebensmitteln. Bei den Tests sei die Hälfte der Produkte einen Monat nach dem Haltbarkeitsdatum noch problemlos essbar gewesen, sagte Mathieu Fleury, der Generalsekretär der Fédération romande des consommateurs, vor den Medien in Bern.