Konsumentenschutz prangert Werbeaussagen für Lebensmittel an

Müsliriegel „ohne Zuckerzusatz“ mit über 40 Prozent Zucker drin, ein Fertiggericht mit „extra Gemüse“ von insgesamt 2 Prozent Spinat: Der Konsumentenschutz prangert Lebensmittel an, deren Hersteller mit irreführenden Angaben ungesunde Lebensmittel gesund schreiben.

Eltern und Kinder sollen nicht unter irreführenden Werbeaussagen leiden (Symbolbild) (Bild: sda)

Müsliriegel „ohne Zuckerzusatz“ mit über 40 Prozent Zucker drin, ein Fertiggericht mit „extra Gemüse“ von insgesamt 2 Prozent Spinat: Der Konsumentenschutz prangert Lebensmittel an, deren Hersteller mit irreführenden Angaben ungesunde Lebensmittel gesund schreiben.

Die Marktuntersuchung, welche die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) im Dezember 2012 und Januar 2013 vorgenommen hat, kommt nicht von ungefähr zu diesem Zeitpunkt: Seit Anfang Jahr gelten in der Schweiz EU-Regeln über die nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln.

Ein Register führt auf, welche Botschaften in welchem Fall erlaubt sind. Lebensmittel mit Werbeaussagen, die im Register nicht aufgeführt sind, dürfen nicht mehr verkauft werden. Es gilt jedoch eine Übergangsfrist von einem Jahr; bestehende Lagerbestände dürfen noch aufgebraucht werden.

In ihrer Untersuchung „Clean Labeling bei Kinderlebensmitteln“ zeigt die SKS auf, zu welchen Mitteln die Lebensmittelhersteller derzeit noch greifen, „um Süssigkeiten, Frühstücksflocken oder Chips für Eltern als gesund und für die Kinder als verlockend darzustellen“. Die Untersuchung wurde am Mittwoch publiziert.

Zucker im Kleingedruckten

Die SKS hat Schleckstengel gefunden, die mit Fruchtsaft und Vitaminen locken, aber gerade mal 1 Prozent konzentrierte Fruchtsäfte enthalten – dafür aber über 75 Prozent Zucker. Oder Frühstücksflocken mit der aufdringlichen Information, wonach sie über einen Drittel Vollkorn enthalten. Dass sie ebensoviel Zucker enthielten, müsse man im Kleingedruckten suchen, schreibt die SKS.

Auslobungen wie „ohne Konservierungsstoffe“, „mit 8 Vitaminen“ oder „ohne Geschmacksverstärkter“ zierten vor allem Produkte, welche zu süss, zu fettig oder zu salzig seien.

„Es kann nicht sein, dass immer mehr Kinder und Jugendliche unter Übergewicht leiden, die Anbieter aber die Eltern mit täuschender Werbung hinters Licht führen.“ Zudem würden die Kinder neben einem süssen Inhalt auch mit verlockenden, farbigen Packungen, Wettbewerben und Spielzeugen dazu verleitet, genau diese Produkte zu verlangen.

Ehrliche Kinderlebensmittel

Deshalb will der Konsumentenschutz das sogenannte Clean Labeling weiter einschränken. Er fordert unter anderem, dass ungesunde, an Kinder gerichtete Lebensmittel nicht mit Aussagen beworben werden dürfen, welche einseitig positive Eigenschaften des Produkts anpreisen. Weiter soll die Werbung für ungesunde und an Kinder gerichtete Lebensmittel eingeschränkt werden.

Anpreisungen wie „ohne Geschmacksverstärker“ oder „ohne Konservierungsmittel“ sollen nur verwendet werden dürfen, wenn auch tatsächlich keine Stoffe mit gleicher oder ähnlicher Wirkung enthalten sind – konkret Hefeextrakte, die den Geschmacksverstärker Glutamat enthalten, oder Säuerungsmittel.

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