Die Reaktionen der Sozialpartner zum Vorschlag der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Ständerates für die Umsetzung der Zuwanderungsinitiative sind kontrovers. Die Arbeitgeber bezeichnen den verschärften «Inländervorrang light» als zu bürokratisch.
Gemäss dem Antrag der SPK solle der Ständerat den mehrstufigen Vorschlag des Nationalrates fallen lassen, hielt Roland Müller, Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes (AGV), in einer Stellungnahme zum Kommissionsentscheid fest. Stattdessen solle ein von der Zuwanderung unabhängiger Inländervorrang greifen.
Nicht zu bewältigender Aufwand
Die Arbeitgeber stünden diesem weder zuwanderungsbedingten noch abgestuften Modell skeptisch gegenüber. «Dieses zieht einen nicht zu bewältigenden bürokratischen Aufwand nach sich», kritisierte Müller in seiner Stellungnahme vom Montag.
Eine von der Entwicklung der Zuwanderung unabhängige Pflicht, Inländer zum Vorstellungsgespräch einzuladen, nennt der AGV eine «permanente Arbeitsmarktregulierung». Zu dieser Massnahme dürfe nur gegriffen werden, wenn die Stellenmeldepflicht nicht genügend wirke und die Zuwanderung eine bestimmte Schwelle überschreite.
Der Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes, Nationalrat Jean-François Rime (SVP/FR), sprach dagegen von einem Schritt in die richtige Richtung. Den Unternehmen dürfte der Vorschlag der Kommission kaum Probleme bereiten. Jedenfalls sei die vorgeschlagene Lösung jener des Nationalrats vorzuziehen, sagte Rime der Nachrichtenagentur sda.
Warnung vor Überforderung
In die Debatte eingeschaltet hat sich am Montag auch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Es warnt vor einer Überforderung der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) bei einer Verschärfung des Inländervorrangs zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative über die Light-Variante hinaus.
Die gut 100 RAV im Land seien in erster Instanz Wiedereingliederungsinstitutionen, sagte der Leiter der Direktion für Arbeit im Seco, Boris Zürcher, an einer Fachtagung. Die aktive Vermittlung von Stellensuchenden, bei der RAV-Berater Unternehmen kontaktieren würden, sei nur eine subsidiäre Aufgabe der RAV.
Die RAV verfügten mehrheitlich überhaupt nicht über die nötigen Vermittlungskompetenzen. Eine flächendeckende Vermittlungspflicht von Arbeitslosen an Unternehmen durch die RAV würde etwa 400 Millionen Franken kosten, sagte Zürcher. Diese Zahl hatte bereits die Zeitung «Schweiz am Sonntag» genannt.
Kritische Bestimmungen entfernt
Für Daniel Lampart, den Chefökonomen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), ist es grundsätzlich positiv, dass eine Lösung weiterverfolgt wird, die mit den bilateralen Verträgen vereinbar ist.
Kritische Bestimmungen, die der Nationalrat beschlossen habe, seien wieder herausgenommen worden. So sei die Förderung der Kurzaufenthalter nicht mehr enthalten, die zu prekären Arbeitsbedingungen hätten führen können. Unbefriedigend sei, dass keine Massnahmen für ältere Arbeitnehmende beschlossen worden seien.