Die Aargauer Regierung will das Betriebs- und das Betreuungskonzept für die geplanten Asylgrossunterkünfte in die Anhörung geben. Sie hat das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage beauftragt.
Die beiden Konzepte sowie die Immobilien-Standards waren zwischen Mai und Dezember erarbeitet worden. Sie bauen auf Entscheiden auf, welche der Regierungsrat im Mai 2016 zum Vorprojekt beschlossen hatte. Die von der Regierung inzwischen abgesegneten Konzepte könnten in der Umsetzungsphase noch Anpassungen aufgrund der lokalen Gegebenheiten erfahren, teilte die Aargauer Staatskanzlei am Freitag mit.
Bei der Erarbeitung der Konzepte waren Vertreter aller kantonalen Departemente, der Asylregionen und Regionalplanungsverbände beteiligt. Die Konzepte für die künftigen Grossunterkünfte sollen sowohl den Gemeinden als auch dem Kanton Stabilität und Konstanz bei der Bewältigung der gesetzlichen Aufgabe zur Unterbringung der zugewiesenen Asylsuchenden gewährleisten.
Das Betriebs- und Betreuungskonzept enthält Eckwerte zur Beschulung, Betreuung, Beschäftigung und Sicherheit. Je nach Aufenthaltsstatus und -dauer stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern der Unterkünfte weitere Beschäftigungsmöglichkeiten offen. Im Vergleich zum heutigen System wird auch das Angebot an Deutschkursen ausgeweitet. Damit will der Regierungsrat eine Forderung der Gemeinden erfüllen.
Die Anhörungsvorlage umfasst auch den geplanten Kreditantrag, wie er später dem Grossen Rat beantragt werden soll. Die öffentliche Anhörung beginnt Ende Mai 2017. Vorgängig ist eine öffentliche Informationsveranstaltung für die Vertreter der Asylregionen, Regionalplanungsverbände und Gemeinden geplant.
Ebenfalls im Frühling soll mit den Asylregionen der Suchprozess für Standorte definiert und anschliessend die Standortsuche gestartet werden. Mitte 2018 soll der Grosse Rat über den Rahmenkredit für das Projekt Kantonale Grossunterkünfte beschliessen.
Die Ablösung des heutigen Unterbringungssystems mit über 70 kantonalen Klein- und Kleinstunterkünften soll zeitlich gestaffelt bis spätestens 2026 erfolgen.